HNtragG BW 2020
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21 Vom 15. Oktober 2020

§ 1

(1) Der Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/2021 (Anlage zum Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21 - Staatshaushaltsgesetz 2020/21 - StHG 2020/21 - vom 18. Dezember 2019, GBl. S. 596) in der Fassung des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21 vom 19. März 2020 (GBl. S. 126) wird nach Maßgabe der diesem Gesetz als Anlage beigefügten Übersichten zu den Einnahmen und Ausgaben geändert.
(2) Unter Berücksichtigung der Änderungen nach Absatz 1 wird der Staatshaushaltsplan des Landes Baden-Württemberg in Einnahme und Ausgabe wie folgt festgestellt:
1.
für das Haushaltsjahr 2020 auf 60 583 991 500 Euro,
2.
für das Haushaltsjahr 2021 auf 52 615 545 300 Euro.

§ 2

(1) In der Vorbemerkung zu Kapitel 1201 werden die Wörter »28. bis 30. Oktober 2019« durch die Wörter »8. bis 10. September 2020« ersetzt.
(2) Satz 1 der Vorbemerkung zu Kapitel 1205 wird wie folgt gefasst: »Die Ansätze bei den Tit. 213 01, 233 01, 613 11, 633 01 bis 633 07, 633 09, 633 12 sowie bei den Ausgabetitelgruppen 72 und 75 beruhen auf dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG).«

§ 3 bis § 8

[Änderungsanweisungen zum Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21 - Staatshaushaltsgesetz 2020/21
(Staatshaushaltsgesetz 2020/21 - StHG 2020/21) vom 18. Dezember 2019 (GBl. S. 596)]

§ 9

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
STUTTGART, den 15. Oktober 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

STROBL

SITZMANN

BAUER

UNTERSTELLER

DR. HOFFMEISTER-KRAUT

LUCHA

HAUK

WOLF

Anlage

zu dem Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2020/21

Einnahmen:

lfd.
Nr.

N
(neu)

Kapi-
tel

Titel /
Tit. Gr.

FKZ

Zweckbestimmung

Haus-
haltsjahr

bisher
in Tsd. Euro

neu
in Tsd. Euro

mehr/weniger
in Tsd. Euro

1.

N

0405

90

129

Bundesprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

Erläuterung:

Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr. 90 - Ausgaben.

2.

N

0405

119 90

129

Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

3.

N

0405

331 90

129

Zuweisungen für Investitionen vom Bund

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

4.

N

0405

334 90

129

Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

5.

N

0439

77

270

Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021

 

 

 

 

 

6.

N

0439

119 77

270

Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend verwendeten Zuweisungen/Zuschüsse

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

7.

N

0439

334 77

270

Zuweisungen für Investitionen

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

Erläuterung:

Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit.Gr. 77 - Ausgaben.

8.

 

0711

231 77A

233

Erstattungen des Bundes für Wohngeld

2020
2021

70.595,0
70.595,0

70.595,0
77.095,0

0,0
+6.500,0

 

9.

 

1201

011 01

820

Lohnsteuer

2020
2021

15.340.000,0
16.175.000,0

13.795.000,0
14.755.000,0

-1.545.000,0
-1.420.000,0

 

10.

 

1201

012 01

820

Veranlagte Einkommensteuer

2020
2021

4.320.000,0
4.490.000,0

3.675.000,0
3.950.000,0

-645.000,0
-540.000,0

 

11.

 

1201

013 01

820

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)

2020
2021

1.505.000,0
1.530.000,0

1.245.000,0
1.125.000,0

-260.000,0
-405.000,0

 

12.

 

1201

014 01

820

Körperschaftsteuer

2020
2021

2.245.000,0
2.335.000,0

1.285.000,0
1.530.000,0

-960.000,0
-805.000,0

 

13.

 

1201

015 01

820

Umsatzsteuer

2020
2021

7.555.000,0
7.340.000,0

8.045.000,0
8.395.000,0

+490.000,0
+1.055.000,0

 

14.

 

1201

016 01

820

Einfuhrumsatzsteuer

2020
2021

4.200.000,0
4.400.000,0

3.800.000,0
3.900.000,0

-400.000,0
-500.000,0

 

15.

 

1201

017 01

820

Gewerbesteuerumlage

2020
2021

460.000,0
470.000,0

345.000,0
410.000,0

-115.000,0
-60.000,0

 

16.

 

1201

018 01

820

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

2020
2021

265.000,0
270.000,0

450.000,0
440.000,0

+185.000

+170.000

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung zu 011 01 bis 018 01: Nach Art. 106 GG sind der Bund und die Länder am Aufkommen der Lohnsteuer, der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer mit je 50 % beteiligt.

Von dem Aufkommen an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer bzw. an Abgeltungsteuer erhalten die Gemeinden nach dem Gemeindefinanzreformgesetz vorweg einen Anteil von 15 % bzw. 12 %.

Bei der Schätzung des Landesanteils an der Umsatzsteuer (Tit. 015 01) und an der Einfuhrumsatzsteuer (Tit. 016 01) wurde von einem Länderanteil für 2020/21 von rund 45,2 % zuzüglich eines Festbetrages ausgegangen. Der zusätzliche Betrag zur Herstellung des Finanzierungsverhältnisses von 74 % Bund/26 % Länder bei der Kindergelderhöhung ab 2002 ist darin enthalten. Der Landesanteil an der Umsatzsteuer (vgl. Tit. 015 01) und an der Einfuhrumsatzsteuer (vgl. Tit. 016 01) ist bereits um den Abschlag bei der Umsatzsteuer nach § 5 Abs.1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern gekürzt.

Für das Ausgleichsjahr 2020 wird ein Abschlag von 3.580 Mio. EUR und für das Ausgleichsjahr 2021 von 3.940 Mio. EUR erwartet.

Nach § 6 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) führen die Gemeinden eine Umlage nach Maßgabe der Gewerbesteuer-Grundbeträge an Bund und Länder ab (vgl. Tit. 017 01). Ab dem Jahr 2020 wird von den Gemeinden keine erhöhte Gewerbesteuerumlage mehr erhoben.

Erläuterung zu 011 01 bis 018 01:

Bei der Ermittlung des Landesanteils an den Gemeinschaftsteuern
wurde von folgendem Gesamtaufkommen ausgegangen:

2020
Tsd. EUR

2021
Tsd. EUR

 

 

 

 

 

I.

Aufkommen an Gemeinschaftsteuern (100 v.H. nach Zerlegung)

 

 

 

 

 

 

 

1.

Lohnsteuer

32.459.000,0

34.720.000,0

 

 

 

 

 

2.

Veranlagte Einkommensteuer

8.640.000,0

9.291.000,0

 

 

 

 

 

3.

Abgeltungsteuer

1.029.000,0

996.000,0

 

 

 

 

 

4.

Nichtveranschlagte Steuern vom Ertrag

2.492.000,0

2.246.000,0

 

 

 

 

 

5.

Körperschaftsteuer

2.572.000,0

3.065.000,0

 

 

 

 

 

II.

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern

 

 

 

 

 

 

 

1.

Tit. 011 01 - Lohnsteuer (42,5 % von Nr. I/1.)

13.795.000,0

14.755.000,0

 

 

 

 

 

2.

Tit. 012 01 - Veranlagte Einkommensteuer (42,5 % von Nr. I/2.)

3.675.000,0

3.950.000,0

 

 

 

 

 

3.

Tit. 018 01 - Abgeltungsteuer (44 % von Nr. I/3.)

450.000,0

440.000,0

 

 

 

 

 

4.

Tit. 013 01 - Nichtveranlagte Steuern vom Ertrag (50 % von Nr. I/4.)

1.245.000,0

1.125.000,0

 

 

 

 

 

5.

Tit. 014 01 - Körperschaftsteuer (50 % von Nr. I/5.)

1.285.000,0

1.530.000,0

 

 

 

 

 

6.

Steuern vom Einkommen zusammen (Nr. 1 bis 5)

20.450.000,0

21.800.000,0

 

 

 

 

 

7.

Steuern vom Umsatz - Tit. 015 01 und Tit. 016 01

11.845.000,0

12.295.000,0

 

 

 

 

 

8.

Gewerbesteuerumlage - Tit. 017 01

345.000,0

410.000,0

 

 

 

 

 

9.

Landesanteil insgesamt (Nr. 6 bis 8)

32.640.000,0

34.505.000,0

 

 

 

 

 

Davon erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände

 

 

 

 

 

 

 

 

-

im Rahmen des allgemeinen Steuerverbundes

7.561.703,0

6.854.642,0

 

 

 

 

 

 

-

im Rahmen des Familienleistungsausgleichs

462.900,0

517.600,0

 

 

 

 

 

(vgl. Erläuterungen zu Tit.Gr. 72 bei Kap. 1205)“

 

 

 

 

 

 

 

17.

 

1201

052 01

820

Erbschaftsteuer

2020
2021

950.000,0
965.000,0

1.070.000,0
1.155.000,0

+120.000,0
+190.000,0

 

18.

 

1201

053 01

820

Grunderwerbsteuer

2020
2021

2.200.000,0
2.240.000,0

1.900.000,0
2.150.000,0

-300.000,0
-90.000,0

 

19.

 

1201

057 01

820

Lotteriesteuer

2020
2021

185.000,0
188.000,0

190.000,0
192.000,0

+5.000,0
+4.000,0

 

20.

 

1201

058 01

820

Sportwettensteuer

2020
2021

52.000,0
53.000,0

67.000,0
90.000,0

+15.000,0
+37.000,0

 

21.

 

1201

059 01

820

Feuerschutzsteuer

2020
2021

68.000,0
69.000,0

69.000,0
71.000,0

+1.000,0
+2.000,0

 

22.

 

1201

061 01

820

Biersteuer

2020
2021

39.000,0
39.000,0

33.000,0
41.000,0

-6.000,0
+2.000,0

 

23.

 

1201

372 02

880

Globale Mehr-/Mindereinnahmen aus Steuerrechtsänderungen

2020
2021

0,0
0,0

0,0
-451.000,0

0,0
-451.000,0

Folgende Erläuterung wird eingefügt:

„Erläuterung:

Veranschlagt sind die prognostizierten zusätzlichen Steuermindereinnahmen aus Steuerrechtsänderungen. Nach Berücksichtigung der bei Kap. 1205 veranschlagten Minderausgaben im Kommunalen Finanzausgleich beträgt die Nettovorsorge im Jahr 2021 rd. -347,0 Mio. EUR.“

24.

 

1205

213 01

820

Finanzausgleichsumlage gem. § 1a FAG

2020
2021

4.673.000,0
4.816.000,0

4.706.000,0
4.795.000,0

+33.000,0
-21.000,0

 

25.

 

1206

325 86

830

Auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt

2020
2021

-132.000,0
0,0

10.969.368,8
2.495.965,4

+11.101.368,8
+2.495.965,4

 

26.

N

1212

231 12

820

Zuweisungen des Bundes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der Coronavirus-Pandemie

2020
2021

0,0
0,0

841.000,0
0,0

+841.000,0
0,0

Erläuterung:

Die Gemeinden erhalten für die wegen der Coronavirus-Pandemie prognostizierten Gewerbesteuermindereinnahmen von 1.881,0 Mio. Euro Kompensationszuweisungen. Die Mittel werden durch Bund und Land gemeinsam aufgebracht. Der auf die baden-württembergischen Gemeinden entfallende Anteil der Bundesmittel beträgt 841,0 Mio. Euro. Diese werden bei Kap. 1212 Tit. 231 12 vereinnahmt und gemeinsam mit den Landesmitteln bei Kap. 1205 Tit. 633 12 ausgezahlt.

27.

N

1212

356 01

850

Entnahme aus dem Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

Erläuterung: Leertitel zur Vereinnahmung von Rückflüssen aus dem Sondervermögen Beteiligungsfonds an den Landeshaushalt; vgl. auch Tit. 916 01.

28.

 

1212

359 01

850

Entnahme aus der Rücklage für Haushaltsrisiken

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

Der Haushaltsvermerk wird wie folgt gefasst:

 

„Für die bei Tit. 919 01 im Haushaltsvermerk genannten Haushaltsrisiken können durch das Ministerium für Finanzen Mittel in der erforderlichen Höhe entnommen werden.

 

Mit Einwilligung des Ministeriums für Finanzen können über die Planansätze hinaus bis zur Höhe der Entnahmen bei Tit. 359 01 Ausgaben in den betroffenen und in ggf. außerplanmäßig einzurichtenden Titeln geleistet beziehungsweise Verpflichtungen eingegangen und erforderliche Planstellen und andere Stellen sowie Haushaltsvermerke geschaffen werden.

 

Die insoweit geschaffenen Planstellen und Stellen sind jeweils mit einem kw-Vermerk zu versehen. Ggf. außerplanmäßig einzurichtende Titel, Planstellen und andere Stellen sowie Haushaltsvermerke gelten als planmäßig.

 

Die jeweils umzusetzende Maßnahme, welche die bei Tit. 919 01 im Haushaltsvermerk genannten Haushaltsrisiken mit den Nummern 5 sowie 15 bis 25 betrifft, wird nach Maßgabe eines vorherigen Kabinettsbeschlusses festgelegt.

 

Für Landesmittel betreffende Entnahmen, die sich auf die bei Tit. 919 01 im Haushaltsvermerk genannten Haushaltsrisiken mit den Nummern 15 bis 19 beziehen und die im Einzelfall einen Betrag von 7,5 Mio. Euro überschreiten, bedarf es zudem der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags.

 

Rückerstattungen können von den Einnahmen abgesetzt werden.“

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung: Das Verfahren zur Entnahme wird in den VwV-Haushaltsvollzug in der jeweils gültigen Fassung gemäß § 13 StHG geregelt; vgl. die Erläuterungen zu Tit. 919 01.“

29.

N

1212

359 12

850

Entnahme aus der Rücklage für das Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW - Stärker aus der Krise“

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

Für die bei Tit. 919 12 im Haushaltsvermerk genannten Bereiche können durch das Ministerium für Finanzen Mittel in der erforderlichen Höhe entnommen werden.

 

Mit Einwilligung des Ministeriums für Finanzen können über die Planansätze hinaus bis zur Höhe der Entnahmen bei Tit. 359 12 Ausgaben in den betroffenen und in ggf. außerplanmäßig einzurichtenden Titeln geleistet beziehungsweise Verpflichtungen eingegangen sowie Haushaltsvermerke geschaffen werden.

 

Ggf. außerplanmäßig einzurichtende Titel sowie Haushaltsvermerke gelten als planmäßig.

 

Die jeweils umzusetzende Maßnahme wird nach Maßgabe eines vorherigen Kabinettsbeschlusses festgelegt.

 

Für Landesmittel betreffende Entnahmen, die sich auf die bei Tit. 919 12 im Haushaltsvermerk genannten Zukunftsmaßnahmen beziehen und die im Einzelfall einen Betrag von 7,5 Mio. Euro überschreiten, bedarf es zudem der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags.

Erläuterung: Das Verfahren zur Entnahme wird in den VwV-Haushaltsvollzug in der jeweils gültigen Fassung gemäß § 13 StHG geregelt.

Werden Maßnahmen mit einer Laufzeit über das Jahr 2021 hinaus realisiert, sind die Gesamtkosten über die Laufzeit der Maßnahme innerhalb des Gesamtrahmens zu decken, vgl. auch Tit. 919 12.

30.

 

1212

361 01

870

Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre

2020
2021

1.559.550,5
1.223.836,2

1.838.627,8
1.223.836,2

+279.077,3
0,0

In der Erläuterung wird das Wort „erwartete“ gestrichen.

Ausgaben:

lfd. Nr.

N (neu)

Kapitel

Titel /
Tit. Gr.

FKZ

Zweckbestimmung

Haus-
haltsjahr

bisher
in Tsd. Euro

neu
in Tsd. Euro

mehr/weniger
in Tsd. Euro

31.

 

0202

687 70

011

Zuschüsse für Zwecke im Ausland

2020
2021

20,0
20,0

20,0
320,0

0,0
+300,0

Folgende Verpflichtungsermächtigung wird neu eingefügt:

 

 

„2020

2021

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigung

300,0

0,0

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021......bis zu

300,0

0,0“

 

 

 

Der Erläuterung wird folgender Satz angefügt:

„Mehr für eine neu zu errichtende Repräsentanz Baden-Württembergs in Großbritannien.“

32.

 

0202

972 01

880

Globale Minderausgabe für den Epl. 02

2020
2021

-2.533,8
-3.343,8

-2.533,8
-3.643,8

0,0
-300,0

 

33.

 

0204

 

 

Personalausgaben

 

 

 

 

In dem Haushaltsvermerk für die Personalausgabenbudgetierung wird in Satz 2 die Zahl „5.113,0“ durch die Zahl „5.326,0“ ersetzt.

34.

 

0204

422 01

011

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten

2020
2021

1.446,9
1.498,8

1.446,9
1.574,5

0,0
+75,7

 

35.

 

0204

428 01

011

Entgelt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)

2020
2021

2.271,7
2.305,1

2.271,7
2.442,4

0,0
+137,3

 

36.

 

0302

441 01

840

Beihilfe aufgrund der Beihilfeverordnung u. dgl. (ohne Versorgungsempfänger/innen)

2020
2021

22.919,2
23.117,7

22.919,2
23.138,6

0,0
+20,9

 

37.

N

0302

684 04

199

Zuschuss an die IRG Baden und IRG Württemberg zur Gebäudesicherung

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

Ausgaben sind in Höhe von Einsparungen bei Tit. 894 01 zulässig.

Erläuterung:

Vgl. Erläuterungen zu Tit. 894 01.

38.

 

0302

894 01

199

Zuschuss an die IRG Baden und IRG Württemberg zur Gebäudesicherung

2020
2021

500,0
500,0

810,6
2.170,0

+310,6
+1.670,0

Dem Wortlaut des Haushaltsvermerkes wird folgender Satz vorangestellt:

„Die Mittel sind übertragbar.“

Der Erläuterung werden folgende Sätze angefügt:

„Übertragen von Kap. 0455 Tit. 684 09 in 2020 310,6 Tsd. EUR und in 2021 500,0 Tsd. EUR.
Mehr für bauliche (vgl. Tit. 894 01) und personelle (vgl. Tit. 684 04) Sicherheitsleistungen.“

39.

 

0304

 

 

Personalausgaben

 

 

 

 

In dem Haushaltsvermerk für die Personalausgabenbudgetierung wird die Zahl „91.458,9“ für das Gesamtvolumen 2021 durch die Zahl „92.025,3“ ersetzt.

40.

 

0304

422 01

012

Bezüge und Nebenleistungen für Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter

2020
2021

51.996,8
53.061,7

51.996,8
53.573,4

0,0
+511,7

 

41.

 

0304

428 01

012

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

2020
2021

36.877,2
37.419,6

36.877,2
37.474,3

0,0
+54,7

 

42.

 

0304

511 01

012

Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sowie Gebrauchsgegenstände

2020
2021

1.139,7
1.158,0

1.139,7
1.198,5

0,0
+40,5

In Ziffer 1 der Erläuterung wird die Zahl „525,8“ durch die Zahl „566,3“ ersetzt und in der Summe die Zahl „1.158,0“ durch die Zahl „1.198,5“.

 

43.

 

0310

 

 

Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst Krisenmanagement

 

 

 

 

Die Vorbemerkung wird beim Spiegelstrich Feuerschutzsteueraufkommen wie folgt gefasst:

„Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer (Kap. 1201 Tit. 059 01) ist zweckgebunden zur Förderung des Feuerwehrwesens einzusetzen.

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

Das Feuerschutzsteueraufkommen wird geschätzt auf

69.000,0

71.000,0

 

 

 

 

 

Das Aufkommen wird wie folgt verwendet:

 

 

 

 

 

 

 

Zuschussbedarf Landesfeuerwehrschule

9.539,6

9.823,1

 

 

 

 

 

Förderung des Feuerwehrwesens und Gefahrstoffabwehr (Tit.Gr. 72)

57.330,4

59.046,9

 

 

 

 

 

Ölwehr Bodensee (Tit.Gr. 75)

 

2.130,0

2.130,0

 

 

 

 

 

 

 

69.000,0

71.000,0“

 

 

 

 

 

 

 

 

44.

 

0310

72

 

Förderung des Feuerwehrwesens und Gefahrstoffabwehr

 

 

 

 

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung: zu Tit.Gr. 72 und Tit.Gr. 75

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

Das Aufkommen aus der zur Förderung des Feuerwehrwesens zweckgebundenen Feuerschutzsteuer (Kap. 1201 Tit. 059 01) wird geschätzt auf

69.000,0

71.000,0

 

 

 

 

 

Aus dem Aufkommen wird zunächst der ungedeckte Aufwand für Kap. 0310 (Landesfeuerwehrschule) mit bestritten.

-9.539,6

-9.823,1

 

 

 

 

 

Der Rest mit

59.460,4

61.176,9

 

 

 

 

 

ist für Zwecke des Feuerwehrwesens (einschl. technische Hilfe), des vorbeugenden Brandschutzes und der Gefahrstoffabwehr zur Verausgabung bei Tit.Gr. 72 und 75 vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

Hinzu kommen Einnahmen; vgl. Tit. 119 72 und 381 75

0,0

0,0

 

 

 

 

 

Ausgaben insg. (ohne Landesfeuerwehrschule)

59.460,4

61.176,9“

 

 

 

 

 

 

 

 

45.

 

0310

883 72

044

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

2020
2021

36.398,9
37.035,4

37.398,9
39.035,4

+1.000,0
+2.000,0

In Ziffer 1 der Erläuterung wird die Zahl „36.398,9“ durch die Zahl „37.398,9“ sowie die Zahl „48.401,0“ durch die Zahl „49.401,0“ für das Jahr 2020 und die Zahl „37.035,4“ durch die Zahl „39.035,4“ sowie die Zahl „42.096,4“ durch die Zahl „44.096,4“ für das Jahr 2021 ersetzt.

Der Erläuterung wird folgender Satz angefügt:

„Mehr durch das höhere Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer in 2020 und 2021 (Interimssteuerschätzung 2020).“

46.

 

0316

514 01

042

Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl.

2020
2021

6.883,6
6.883,6

7.014,6
6.983,6

+131,0
+100,0

In Ziffer 2 der Erläuterung werden die Zahlen „3.179,1“ durch die Zahl „3.310,1“ für das Jahr 2020 und die Zahl „3.279,1“ für das Jahr 2021 ersetzt. In der Gesamtsumme wird die Zahl „6.883,6“ durch die Zahl „7.014,6“ für das Jahr 2020 und die Zahl „6.883,6“ durch die Zahl 6.983 ,6“ für das Jahr 2021 ersetzt.

Den Erläuterungen wird folgender Satz angefügt:

„Mehr für Start- und Landegebühren der Polizeihubschrauberstaffel.“

47.

 

0402

972 10

880

Globale Minderausgabe für den Einzelplan 04

2020
2021

-99.696,5
-109.936,1

-100.047,0
-110.927,6

-350,5
-991,5

Dem Wortlaut der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

 

 

 

 

„Mehr zur Deckung der Mehrausgaben bei Kap. 0402 Tit. 893 91A (2020: 232,0 / 2021: 620,0), Kap. 0405 Tit. 422 01(2020: 58,5 / 2021: 176,7), Kap.0408 Tit. 422 01 (2020: 46,7 / 2021: 140,0), Kap. 0418 Tit. 422 01 (2020: 13,3 / 2021: 40,0), Kap. 0436 Tit. 685 02 (2020: 0,0 / 2021: 9,8) und Kap. 0436 Tit. 685 04 (2020: 0,0 / 2021: 5,0).“

Die Übersicht in der Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Veranschlagt sind:

2020
Tsd. EUR

2021
Tsd. EUR

 

 

 

 

 

1.

Nicht erbrachte Konsolidierungsvorgabe Eckdatenbeschluss

-15.586,6

-15.586,6

 

 

 

 

 

2.

2018/2019

-13.071,3

-32.395,8

 

 

 

 

 

 

Nicht erbrachte strukturelle Konsolidierungsvorgabe aus dem

 

 

 

 

 

 

 

3.

StHPl. 2020/2021

-9.244,1

0,0

 

 

 

 

 

 

Restlicher Anteil an der Einsparauflage gemäß Orientierungsplan StHPl. 2015/2016

 

 

 

 

 

 

 

4.

Restlicher Anteil an der Allgemeinen globalen Minderausgabe

-62.145,0

-62.945,2

 

 

 

 

 

 

 

-100.047,0

-110.927,6“

 

 

 

 

 

48.

 

0402

893 91A

129

Baukostenzuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft

2020
2021

14.399,0
16.399,0

14.631,0
17.019,0

+232,0
+620,0

Die Verpflichtungsermächtigung wird wie folgt gefasst:

 

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

 

„Verpflichtungsermächtigung

16.988,4

17.381,7

 

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 .....bis zu

1.887,6

0,0

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2022 .....bis zu

1.887,6

1.931,3

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2023 .....bis zu

1.887,6

1.931,3

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2024 .....bis zu

1.887,6

1.931,3

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2025 .....bis zu

1.887,6

1.931,3

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2026 .....bis zu

1.887,6

1.931,3

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2027 .....bis zu

1.887,6

1.931,3

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2028 .....bis zu

1.887,6

1.931,3

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2029 .....bis zu

1.887,6

1.931,3

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2030 .....bis zu

0,0

1.931,3“

 

 

 

 

 

Dem Wortlaut der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

„Mehr wegen der Erhöhung der Kostenrichtwerte in der VwV Schulbauförderung.“

In der Erläuterung Ziff. 1 wird die Zahl in 2021 „13.633,4“ durch die Zahl „13.865,4“ ersetzt. In der Erläuterung Ziff. 2 wird die Zahl in 2020 „1.655,6“ durch die Zahl „1.887,6“ und in 2021 „2.765,6“ durch die Zahl „3.153,6“ ersetzt und in der Summe die Zahl in 2020 „14.399,0“ durch die Zahl „14.631,0“ und die Zahl in 2021 „16.399,0“ durch die Zahl „17.019,0“ ersetzt.

Die Übersicht über die Verpflichtungsermächtigung wird wie folgt gefasst:

„Bewilligung im
Haushaltsplan

Betrag

davon abzudecken aus Haushaltsmitteln

 

 

 

 

 

 

 

2020

2021

2022

2023

2024ff

 

 

 

 

 

bis 2018

51.644,7

11.191,8

10.426,2

7.186,9

6.106,2

16.733,6

 

 

 

 

 

2019

13.964,4

1.551,6

1.551,6

1.551,6

1.551,6

7.758,0

 

 

 

 

 

2020

16.988,4

 

1.887,6

1.887,6

1.887,6

11.325,6

 

 

 

 

 

2021

17.381,7

 

 

1.931,3

1.931,3

13.519,1

 

 

 

 

 

zus.

99.979,2

12.743,4

13.865,4

12.557,4

11.476,7

49.336,3

 

 

 

 

 

Die Übersicht über das Programmvolumen wird wie folgt gefasst:

Für Neubewilligungen stehen daher zur Verfügung:

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Tsd.

Tsd.

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1.

Haushaltsmittel

1.887,6

3.153,6

 

 

 

 

 

2.

Verpflichtungsermächtigungen

16.988,4

17.381,7

 

 

 

 

 

Programmvolumen:

18.876,0

20.535,3“

 

 

 

 

 

 

 

 

49.

 

0405

422 01

114

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten

2020
2021

1.220.047,1
1.207.674,7

1.220.105,6
1.207.851,4

+58,5
+176,7

Dem Wortlaut der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

„Mehr zur Umsetzung des Schulleiterkonzepts (GS im Verbund mit RS und Einzelbewertungen nach § 93 LBesGBW) ab dem Schuljahr 2020/2021.“

50.

N

0405

TG 90

129

Bundesprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

 

 

 

 

Die Mittel sind bis zum Abschluss des Programms übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. Gr. 90 zulässig. Darüber hinaus sind Mehrausgaben bis zur Höhe des vom Bund normierten Verfügungsrahmens zulässig und wie ein Vorgriff nachzuweisen. In diesem Rahmen können auch Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre eingegangen werden.

Erläuterung:

Der Bund stellt Mittel im Rahmen des Programms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagbetreuung für Schulkinder bereit. Auf Baden-Württemberg entfallen 97,596 Mio. EUR.

51.

N

0405

429 90

129

Personalaufwand

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

52.

N

0405

534 90

129

Dienstleistungen Dritter u. dgl.

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

53.

N

0405

547 90

129

Sonstige sächliche Ausgaben

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

54.

N

0405

631 90

129

Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

55.

N

0405

883 90

129

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

56.

N

0405

893 90

129

Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

57.

 

0408

422 01

124

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten

2020
2021

411.893,8
424.007,2

411.940,5
424.147,2

+46,7
+140,0

Dem Wortlaut der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

„Mehr zur Umsetzung des Schulleiterkonzepts (Einzelbewertungen nach § 93 LBesGBW) ab dem Schuljahr 2020/2021.“

58.

 

0410

TG 75

129

Schülermentorenprogramm

 

 

 

 

Folgender Haushaltsvermerk wird eingefügt:

„Die Mittel sind übertragbar.“

59.

 

0418

422 01

114

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten

2020
2021

458.357,1
490.821,5

458.370,4
490.861,5

+13,3
+40,0

Dem Wortlaut der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

„Mehr zur Umsetzung des Schulleiterkonzepts (Einzelbewertungen nach § 93 LBesGBW) ab dem Schuljahr 2020/2021.“

60.

 

0436

685 02

129

Pauschale Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien in Schulen

2020
2021

346,5
117,2

346,5
127,0

0,0
+9,8

Der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

„Mehr wegen vertraglicher Verpflichtungen.“

61.

 

0436

685 04

129

Pauschale Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken oder Werkteilen für Zwecke des Unterrichts

2020
2021

12,0
12,0

12,0
17,0

0,0
+5,0

Der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

„Mehr wegen vertraglicher Verpflichtungen.“

62.

 

0436

TG 75

129

Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung

 

 

 

 

Folgender Haushaltsvermerk wird eingefügt:

„Die Mittel sind übertragbar.“

63.

 

0436

92

111

Für Maßnahmen zur Schul- und Bildungsplanreform, sowie zur Fortentwicklung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

 

 

 

 

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung:

2020

2021

 

 

 

 

 

Veranschlagt sind:

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

a)

Vergütungen für Arbeitnehmer/-innen mit befristetem Arbeitsvertrag sowie für nebenamtliche und nebenberufliche Mitarbeiter/-innen, Honorare

132,7

132,7

 

 

 

 

 

b)

Aufwendungen für die Bildungsforschung

108,3

108,3

 

 

 

 

 

c)

Aufwendungen für Sachverständige und Gutachten

0,0

0,0

 

 

 

 

 

d)

Kosten der von der Kultusministerkonferenz im Auftrag der Bundesländer durchgeführten Maßnahmen

953,5

1030,2

 

 

 

 

 

e)

Reisekosten und Sitzungsgelder bei Tagungen von Sachverständigen und Besichtigungsreisen einschließlich sonstiger Kosten in Durchführung der Arbeiten in Fragen der Schulreform, der inneren Weiterentwicklung der Schule, der Lehr- und Bildungspläne und der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie für Druck- und Versandkosten der Lehrpläne

985,8

985,8

 

 

 

 

 

 

zus.

2.180,3

2.257,0“

 

 

 

 

 

64.

 

0436

546 92

111

Kosten der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Maßnahmen

2020
2021

453,5
530,2

953,5
1.030,2

+500,0
+500,0

Dem Wortlaut der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

„Mehr zur Deckung zusätzlicher Aufwendungen im Bereich der Schulreformmaßnahmen, z. B. TBA und VERA.“

65.

N

0439

77

270

Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021

 

 

 

 

Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. Gr. 77 zulässig. Darüber hinaus sind Mehrausgaben bis zur Höhe des vom Bund normierten Verfügungsrahmens zulässig und wie ein Vorgriff nachzuweisen. Die Höhe des Vorgriffs ist auf das vom Bund bereitgestellte Volumen begrenzt. In diesem Rahmen können auch Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre eingegangen werden.

Erläuterung:

Zur Weiterleitung der Bundeszuschüsse aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021. Der Bund stellt Baden-Württemberg insgesamt rd. 136.500,0 Tsd. Euro zur Verfügung. Mittel können bis zum 31. Dezember 2022 beim Bund abgerufen werden.

66.

N

0439

429 77

270

Personalaufwand

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

67.

N

0439

534 77

270

Dienstleistungen Dritter u. dgl.

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

68.

N

0439

547 77

270

Sonstige sächliche Ausgaben

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

69.

N

0439

631 77

270

Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

70.

N

0439

883 77

270

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

71.

N

0439

893 77

270

Zuschüsse für Investitionen an sonstige Träger

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

72.

 

0455

684 09

199

Programm zum Schutz von jüdischen Einrichtungen als Annex zum Staatsvertrag

2020
2021

500,0
500,0

189,4
0,0

-310,6
-500,0

Dem Wortlaut der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

„Übertragen nach Kap. 0302 Tit. 894 01“.

73.

N

0455

684 10

153

Zuschuss an die Israelitische Religionsgemeinschaft Baden und die Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg für die Arbeit der jüdischen Akademie

2020
2021

0,0
0,0

0,0
200,0

0,0
+200,0

 

 

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigung

0,0

400,0

 

 

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 ........bis zu

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2022 ........bis zu

0,0

200,0

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2023 ........bis zu

0,0

200,0

 

 

 

 

 

Erläuterung:

Aufgabe der jüdischen Akademie Baden-Württemberg ist es, interessierten Personen unterschiedlicher Herkunft und weltanschaulicher Überzeugung, fachübergreifend Zugänge zum Judentum, zur jüdischen Geschichte Baden-Württembergs und zum heutigen jüdischen Leben in Baden-Württemberg anzubieten. Mit ihrer Arbeit soll sie jüdischen und nichtjüdischen Menschen einen Zugang zur Reflexion gesellschaftlicher Prozesse auf Basis der jüdischen Religion, der jüdischen Traditionen und der jüdischen Geschichte eröffnen. Ziel ist es, gemeinsame Antworten für die gesellschaftlichen Herausforderungen zu erarbeiten und in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Darüber hinaus soll die Akademie auch für staatliche Stellen als kompetenter und in die jüdischen Gemeinden vernetzter Partner zur Verfügung stehen.

74.

 

0508

681 01

056

Taschengelder für Gefangene

2020
2021

200,0
200,0

250,0
250,0

+50,0
+50,0

 

75.

 

0508

514 72

056

Medikamente, Sanitätsverbrauchsmaterial (einschließlich Kleingerät)

2020
2021

4.700,0
4.700,0

5.150,0
5.150,0

+450,0
+450,0

 

76.

 

0508

534 72

056

Ärztliche Behandlung, Unterbringung in Krankenanstalten u. dgl.

2020
2021

6.291,1
6.291,1

8.191,1
8.191,1

+1.900,0
+1.900,0

 

77.

 

0602

534 69

061

Dienstleistungen Dritter u. dgl.

2020
2021

52.782,3
64.099,1

47.782,3
69.099,1

-5.000,0
+5.000,0

Die Verpflichtungsermächtigung wird wie folgt gefasst:

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

„Verpflichtungsermächtigung

36.000,0

5.000,0

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 ..............bis zu

20.100,0

0,0

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2022 ..............bis zu

10.000,0

2.800,0

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2023 ..............bis zu

4.000,0

1.200,0

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2024 ..............bis zu

1.900,0

1.000,0“

 

 

 

 

 

Die Erläuterung wird in Ziffer 4 der Tabelle wie folgt geändert:

Die Zahl „5.400,0“ wird durch die Zahl „400,0“ ersetzt und die Zahl „15.100,0“ wird durch die Zahl „20.100,0“ ersetzt.

In der Summenzeile wird die Zahl „52.782,3“ durch die Zahl „47.782,3“ und die Zahl „64.099,1“ durch die Zahl „69.099,1“ ersetzt.

Die Erläuterung wird wie folgt ergänzt:

„Die Verschiebung der Haushaltsansätze und die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung 2020 ist aufgrund einer verzögerten Ausschreibung erforderlich.“

78

 

0607

534 74

014

Dienstleistungen Dritter u. dgl.

 

 

 

 

Folgende Verpflichtungsermächtigung wird neu eingefügt:

 

„2020

2021

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

Verpflichtungsermächtigung

12.000,0

0,0

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 ..............bis zu

2.000,0

0,0

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2022 ..............bis zu

10.000,0

0,0“

 

 

 

 

 

Die Erläuterung wird wie folgt ergänzt:

„Die Verpflichtungsermächtigung ist erforderlich, um die aufgrund der Coronavirus-Pandemie aufgehobene Ausschreibung zur Beleglesung nachzuholen.“

79.

 

0620

682 17

812

Zuschuss an die Flughafen Friedrichshafen GmbH

2020
2021

1.000,0
0,0

1.000,0
1.000,0

0,0
+ 1.000,0

Der Haushaltsvermerk wird wie folgt gefasst:

„Soweit die entsprechende Ausgabeermächtigung (Haushaltsmittel) des Jahres 2020 in Anspruch genommen wurde, vermindert sich die Ausgabeermächtigung des Jahres 2021 in entsprechender Höhe“

Folgende Verpflichtungsermächtigung wird neu eingefügt:

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

„Verpflichtungsermächtigung

1.000,0

0,0

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 ..............bis zu

1.000,0

0,0“

 

 

 

 

 

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

 

 

 

 

 

 

 

„Erläuterung: Die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) erhält im Rahmen der Bundesrahmenregelung für KMU in Schwierigkeiten vom Land ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen mit möglicher Tilgungs- und Zinszahlung bei Endfälligkeit zur teilweisen Deckung des akuten Liquiditätsbedarfs. Dieses kann nebst Zinsen entweder im Rahmen eines nötigenfalls durch die EU-Kommission zu genehmigenden Umstrukturierungsplans der FFG oder anderweitig, in noch festzulegender Form (einschließlich Zuschuss oder Eigenkapitalwandlung) in eine nicht rückzahlbare Unterstützung gewandelt werden. Das Land ist an der Flughafen Friedrichshafen GmbH mit 5,74 v. H. beteiligt.“

80.

 

0702

972 10

880

Globale Minderausgabe

 

 

 

 

Der Erläuterung wird folgender Satz angefügt:

„Zur Deckung von Mehrausgaben bei Tit. 981 01 ist im Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung der Globalen Minderausgabe von bis zu 712,0 Tsd. EUR zulässig.“

81.

 

0702

981 01

890

Erstattung des Aufwands an Kap. 0607 Tit. 381 73 von neuen und wesentlich ausgebauten Statistiken, die der Ressortdeckung unterliegen.

 

 

 

 

Der Haushaltsvermerk wird wie folgt ergänzt:

„Mehrausgaben von bis zu 712,0 Tsd. EUR sind im Haushaltsjahr 2021 gegen Erhöhung der Globalen Minderausgabe bei Tit. 972 10 zulässig.“

82.

N

0702

70

 

Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie

 

 

 

 

Ausgaben sind in Höhe von Einsparungen bei Kap. 0708 Tit. 892 79 zulässig.

Erläuterung: Für die Umsetzung der Maßnahmen werden Mittel aus der Rücklage für Haushaltsrisiken (Kap. 1212 Tit. 359 01) zur Verfügung gestellt.

83.

N

0702

422 70

692

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

84.

N

0702

428 70

692

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

85.

N

0702

429 70

692

Personalaufwand

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

86.

N

0702

534 70

692

Dienstleistungen Dritter u. dgl.

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

87.

N

0702

547 70

692

Sachaufwand

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

88.

N

0702

663 70

692

Zinszuschüsse

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

89.

N

0702

683 70

692

Zuschüsse für laufende Maßnahmen an private und öffentliche Unternehmen

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

90.

N

0702

686 70

692

Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

91.

N

0702

892 70

692

Zuschüsse für Investitionen an private und öffentliche Unternehmen

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

92.

N

0702

893 70

692

Sonstige Zuschüsse für Investitionen

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

93.

N

0702

981 70

692

Verrechnungen

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

 

94.

N

0707

534 01

029

Aufwendungen für die Teilnahme des Landes an der Expo in Dubai

2020
2021

0,0
0,0

0,0
3.984,2

0,0
+3.984,2

Die Mittel sind übertragbar. Tit. 534 01 und Tit. 686 01 sind gegenseitig deckungsfähig.

Die Verpflichtungsermächtigung 2021 darf nur in Höhe der nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigung 2020 in Anspruch genommen werden.

 

 

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigung

5.013,6

1.029,4

 

 

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 ........bis zu

3.984,2

0,0

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2022........bis zu

1.029,4

1.029,4

 

 

 

 

 

95.

 

0707

686 01

029

Zuschüsse im Rahmen der „Expo Dubai 2020“

2020
2021

11.801,0
0,0

7.302,8
0,0

-4.498,2
0,0

Der Haushaltsvermerk wird wie folgt ergänzt:

„Tit. 686 01 und Tit. 534 01 sind gegenseitig deckungsfähig.“

96.

 

0708

892 79

165

Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen

 

 

 

 

Die Erläuterung wird wie folgt ergänzt:

„Einsparungen können für Ausgaben bei Kap. 0702 Tit.Gr. 70 verwendet werden.“

97.

 

0710

686 76

253

Zuschüsse für laufende Maßnahmen
(Kofinanzierungsanteil Land)

2020
2021

3.268,0
3.268,0

3.268,0
10.768,0

0,0
+7.500,0

Die Verpflichtungsermächtigung wird wie folgt gefasst:

 

 

 

 

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

„Verpflichtungsermächtigung

9.000,0

6.000,0

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 ..............bis zu

9.000,0

0,0

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2022 ..............bis zu

0,0

2.000,0

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2023 ..............bis zu

0,0

2.000,0

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2024 ..............bis zu

0,0

2.000,0“

 

 

 

 

 

98.

 

0711

681 77

233

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

2020
2021

141.190,0
141.190,0

141.190,0
154.190,0

0,0
+13.000,0

 

99.

 

0712

633 01 N

195

Zuweisungen für laufende Ausgaben für die UNESCO Weltkulturerbestätte „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“

 

 

 

 

Die Zweckbestimmung wird wie folgt gefasst:

„Zuweisungen für laufende Ausgaben für die UNESCO Weltkulturerbestätte Archäopark Vogelherd Niederstotzingen“

100.

 

0712

883 01 N

195

Zuweisungen für Investitionen für die UNESCO Weltkulturerbestätte „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“

 

 

 

 

Die Zweckbestimmung wird wie folgt gefasst:

„Zuweisungen für Investitionen für die UNESCO Weltkulturerbestätte Archäopark Vogelherd Niederstotzingen“

101.

N

0802

633 81

522

Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

2020
2021

0,0
0,0

0,0
4.000,0

0,0
+4.000,0

Erläuterung: Veranschlagt sind Zuweisungen an die Stadt Überlingen im Zusammenhang mit der nach 2021 verschobenen Landesgartenschau.

Die Verpflichtungsermächtigung wird wie folgt gefasst:

 

 

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

„Verpflichtungsermächtigung

4.000,0

 

 

 

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 ........bis zu

4.000,0“

 

 

 

 

 

 

102.

 

0803

883 93

521

Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

2020
2021

38.000,0
29.500,0

38.000,0
27.500,0

0,0
-2.000,0

 

103.

 

0901

 

 

Personalausgaben

 

 

 

 

Im Haushaltsvermerk wird die Zahl „22.960.800“ durch die Zahl „22.993.300“ ersetzt.

104.

 

0901

422 01

011

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter)

2020
2021

16.755,4
16.866,3

16.755,4
16.898,8

0,0
+32,5

In der Erläuterung Ziff. 1 wird die Zahl in 2021 „16.866,3“ durch die Zahl „16.898,8“ ersetzt und die Summe entsprechend angepasst.

105.

 

0901

511 69A

011

Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u. dgl.

2020
2021

82,0
59,7

82,0
62,0

0,0
+2,3

In der Erläuterung Ziff. 1 wird die Zahl in 2021 „42,0“ durch die Zahl „44,3“ ersetzt und die Summe entsprechend angepasst.

106.

 

0902

441 01

840

Beihilfen auf Grund der Beihilfeverordnung u. dgl. (ohne Versorgungsempfänger/innen)

2020
2021

1.699,3
1.695,8

1.699,3
1.890,2

0,0
+194,4

 

107.

 

0905

526 75

290

Kosten für Sachverständige

2020
2021

0,0
0,0

0,0
280,0

0,0
+280,0

Folgende Erläuterung wird eingefügt:

„Erläuterung: Veranschlagt sind Entschädigungen zzgl. Reisekosten und ggf. Assistenzkosten für 6 Gremien mit je 2 bis 12 Sitzungen jährlich.“

108.

 

0913

 

 

Personalausgaben

 

 

 

 

 

Im Haushaltsvermerk wird die Zahl „37.504.400“ durch die Zahl „43.508.700“ ersetzt.

109.

 

0913

422 01

311

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten

2020
2021

15.215,4
15.391,4

15.215,4
21.395,7

0,0
+6.004,3

In der Erläuterung Ziff. 1 wird die Zahl in 2021 „15.391,4“ durch die Zahl „21.395,7“ ersetzt und die Summe entsprechend angepasst.“

110.

 

0921

684 77

235

Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Träger

2020
2021

1.189,8
1.689,8

1.739,8
2.239,8

+550,0
+550,0

Dem Wortlaut der Erläuterung wird folgender Satz vorangestellt:

„Zusätzliche Mittel in 2020 und 2021 für den Ausbau des Angebots der verfahrensunabhängigen Beweissicherung, u. a. für 4 weitere Gewaltambulanzen.“

111.

 

0922

632 02

314

Erstattung von Verwaltungskosten für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen der Länder u. dgl.

2020
2021

344,0
344,0

344,0
374,0

0,0
+30,0

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung: Veranschlagt sind Erstattungen von Verwaltungskosten für folgende gemeinsame
Verwaltungseinrichtungen der Länder u. dgl. nach dem Königsteiner Schlüssel:

 

2020

2021

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

1.

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG)

237,0

237,0

 

 

 

 

2.

Kinderkrebsregister beim Institut für medizinische Statistik und Dokumentation des Klinikums der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

42,0

42,0

 

 

 

 

3.

Substitutionsregister beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

48,0

48,0

 

 

 

 

4.

Geschäftsstelle Nationaler Impfplan beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

17,0

17,0

 

 

 

 

5.

Elektronisches Gesundheitsberuferegister

0,0

30,0

 

 

 

 

 

zus.

344,0

374,0“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

112.

 

0922

547 79

314

Sachaufwand

2020
2021

0,0
0,0

0,0
436,0

0,0
+436,0

Folgende Erläuterung wird eingefügt:

„Erläuterung: Veranschlagt sind Sachmittel zur Umsetzung des Landarztgesetzes Baden-Württemberg. Die Verteilung der Sachmittel auf die Einzelpläne des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, des Ministeriums für Soziales und Integration und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist im Rahmen der Erstellung einer Konzeption festzulegen und über eine entsprechende Bewirtschaftungsbefugnis abzuwickeln.“

113.

N

0922

95

 

Eine die Bundesmittel ergänzende Unterstützung für Krankenhäuser im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie

 

 

 

 

Die Mittel sind übertragbar. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben dürfen auch neben anderen zweckentsprechenden Bewilligungen des Staatshaushaltsplans geleistet werden (§ 35 Abs. 2 LHO).

Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel für Hilfsmaßnahmen für die kommunalen Kliniken entsprechend dem kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt gem. Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission vom 20.07.2020. Sie dienen der ergänzenden Unterstützung neben den Bundesmitteln u. a. nach dem Krankenhausentlastungsgesetz.

114.

N

0922

682 95

312

Zuschüsse für laufende Zwecke an kommunale und sonstige öffentliche Krankenhäuser

2020
2021

 

125.000,0
0,0

+125.000,0
0,0

 

115.

N

0922

891 95

312

Zuschüsse für Investitionen an kommunale und sonstige öffentliche Krankenhäuser

2020
2021

 

0,0
0,0

0,0
0,0

 

116.

 

0930

891 01

312

Zuschuss für Investitionen und investitionsgleiche Kosten

2020
2021

 

 

 

Die Verpflichtungsermächtigungen werden wie folgt gefasst:

 

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

 

„Verpflichtungsermächtigung

105.000,0

44.000,0

 

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 ........bis zu

31.800,0

0,0

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2022........bis zu

27.100,0

0,0

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2023 ........bis zu

18.700,0

3.000,0

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2024 ........bis zu

21.000,0

6.200,0

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2025 ........bis zu

6.400,0

12.700,0

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2026 ........bis zu

 

10.000,0

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2027 ........bis zu

 

12.100,0“

 

 

 

 

 

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung: Veranschlagt sind die Zuschüsse des Landes zu den Investitionen und zu investitionsgleichen Kosten (z. B. Schuldendienst) der Zentren. Die Förderung der Investitionen erfolgt nach § 10 Abs. 4 Landeskrankenhausgesetz (LKHG), sowie § 3 Abs. 1 EZPsychG.

Von den veranschlagten Zuschüssen erhalten die Zentren für Psychiatrie u. a. für die Nutzung von Anlagegütern (insbesondere Mieten), für die Wiederbeschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und für kleinere Errichtungsmaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbau, Umbau) voraussichtlich pauschal 21.000 Tsd. EUR im Haushaltsjahr 2020 und voraussichtlich 24.000 Tsd. EUR im Haushaltsjahr 2021.

Aus den vorgesehenen Mitteln werden insbesondere die Großprojekte: Psychiatriestandort Böblingen Flugfeld (voraussichtlich 32.000 Tsd. EUR), der Neubau Klinikum Lörrach (voraussichtlich 55.000 Tsd. EUR) und das Ambulanzzentrum Konstanz (voraussichtlich 10.000 Tsd. EUR) finanziert. Darüber hinaus sind die Mittel insbesondere für Investitionen im Maßregelvollzug vorgesehen.

Die Verpflichtungsermächtigung wird aufgrund zusätzlicher Kosten für das Großprojekt Psychiatriestandort Böblingen Flugfeld im Jahr 2021 um 35,8 Mio. EUR mit Fälligkeiten in 2024: 3.700,0,0 Tsd. EUR, 2025: 10.000,0 Tsd. EUR, 2026: 10.000,0 Tsd. EUR und in 2027: 12.100,0 Tsd. EUR erhöht.

Vgl. Anlage 1 zu Kap. 0930

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (Beträge in Tsd. EUR)

Bewilligung
im Haus-
haltsplan

Betrag

davon fällig in

 

 

 

 

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

2025 ff.

 

 

 

 

 

bis 2018

-

-

-

-

-

-

-

 

 

 

 

 

2019

-

-

-

-

-

-

-

 

 

 

 

 

2020

105.000,0

-

31.800,0

27.100,0

18.700,0

21.000,0

6.400,0

 

 

 

 

 

2021

44.000,0

-

-

-

3.000,0

6.200,0

34.800,0

 

 

 

 

 

zus.

149.000,0

-

31.800,0

27.100,0

21.700,0

27.200,0

41.200,0“

 

 

 

 

 

117.

 

1001

 

 

Personalausgaben

 

 

 

 

In dem Haushaltsvermerk für die Personalausgabenbudgetierung wird die Zahl „29.531,9“ für das Gesamtvolumen 2021 durch die Zahl „29.318,9“ ersetzt.

118.

 

1001

422 01

011

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten

2020
2021

22.308,7
22.305,6

22.308,7
22.229,9

0,0
-75,7

 

119.

 

1001

428 01

011

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigten)

2020
2021

6.364,3
6.464,4

6.364,3
6.327,1

0,0
-137,3

 

120.

 

1205

613 11

820

Grunderwerbsteuerüberlassung an die Stadt- und Landkreise nach dem örtlichen Aufkommen (§ 11 Abs. 2 FAG)

2020
2021

854.700,0
870.200,0

738.200,0
835.300,0

-116.500,0
-34.900,0

 

121.

 

1205

633 02

820

Zuweisungen an Stadt- und Landkreise zum Ausgleich von Mehrbelastungen nach § 11 Abs. 4 FAG

2020
2021

478.911,1
487.732,7

482.179,1
497.670,7

+3.268,0
+9.938,0

 

122.

N

1205

633 12

820

Zuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen infolge der Coronavirus-Pandemie (§ 39 Abs. 39 FAG)

2020
2021

0,0
0,0

1.881.000,0
0,0

+1.881.000,0
0,0

Erläuterung:

Die Gemeinden erhalten für die wegen der Coronavirus-Pandemie prognostizierten Gewerbesteuermindereinnahmen von 1.881,0 Mio. EUR Kompensationszuweisungen. Die Mittel werden durch Bund und Land gemeinsam aufgebracht. Der auf die baden-württembergischen Gemeinden entfallende Anteil der Bundesmittel beträgt 841,0 Mio. EUR. Diese werden bei Kap. 1212 Tit. 231 12 vereinnahmt und gemeinsam mit den Landesmitteln bei Kap. 1205 Tit. 633 12 ausgezahlt.

123.

 

1205

613 72A

820

Finanzzuweisungen aus der Finanzausgleichsmasse A

2020
2021

8.711.557,8
9.007.336,5

9.052.884,6
8.534.377,0

+341.326,8
-472.959,5

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung zu Tit. 613 72A:

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

I.

Berechnung der Finanzausgleichsmasse:

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Landesanteil an den gemeinschaftlichen Steuern und der Gewerbesteuerumlage
(vgl. Kap. 1201 Tit. 011 01 bis 018 01 und 372 02)

32.640.000,0

34.505.000,0

 

 

 

 

 

 

 

hiervon ab:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-

Abschlag Steuerrechtsänderungen
(vgl. Kap. 1201 Tit. 372 02)

0,0

-451.000,0

 

 

 

 

 

 

 

-

Leistungen des Landes im Finanzausgleich unter den Ländern
(vgl. Kap. 1204 Tit. 612 01)

-0,0

-0,0

 

 

 

 

 

 

 

-

Leistungen des Landes nach § 29a FAG (Familienleistungsausgleich) (vgl. Tit. 613 72B)

-462.900,0

-517.600,0

 

 

 

 

 

 

 

-

Umsatzsteuermehreinnahmen für die Kleinkindbetreuung

-111.000,0

-111.000,0

 

 

 

 

 

 

 

bereinigter Landesanteil

32.066.100,0

33.425.400,0

 

 

 

 

 

 

 

hiervon 23 v. H.

7.375.203,0

7.687.842,0

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsbetrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 FAG

186.500,0

-833.200,0

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme

7.561.703,0

6.854.642,0

 

 

 

 

 

 

2.

Kommunaler Anteil an der Finanzausgleichsumlage gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 FAG (Aufkommen vgl. Tit. 213 01)

4.006.217,8

4.081.983,5

 

 

 

 

 

 

3.

Finanzausgleichsmasse (1. + 2.)

11.567.920,8

10.936.625,5

 

 

 

 

 

II.

Berechnung der Summe Tit. 613 72A

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Finanzausgleichsmasse A

9.371.172,6

8.859.760,3

 

 

 

 

 

 

2.

Vorwegentnahmen, die an anderer Stelle veranschlagt sind:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1 Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV
(Kap.1303 Tit. 633 87B, 633 88 u. 682 88A)

-217.868,0

-224.963,3

 

 

 

 

 

 

 

2.2. Zuschuss an das Landesmedienzentrum
(§ 2 Nr. 9 FAG, vgl. Kap. 0442 Tit. 685 03)

-2.420,0

-2.420,0

 

 

 

 

 

 

 

2.3 Sachkostenbeiträge soweit sie auf Investitionen entfallen

-87.000,0

-87.000,0

 

 

 

 

 

 

 

2.4. Kofinanzierung des GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) - Bundesprogramms

-11.000,0

-11.000,0

 

 

 

 

 

 

3.

Summe Titel 613 72A

9.052.884,6

8.534.377,0“

 

 

 

 

 

124.

 

1205

613 72B

820

Familienleistungsausgleich

2020
2021

529.700,0
545.900,0

462.900,0
517.600,0

-66.800,0
-28.300,0

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung:

2020

2021

 

 

 

 

 

Veranschlagt sind:

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen des Landes aus der Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer hiervon

1.780.384,6

1.990.769,2

 

 

 

 

 

Kommunaler Anteil nach § 29a FAG (26 v.H.)

462.900,0

517.600,0“

 

 

 

 

 

125.

 

1205

883 72D

820

Pauschale Investitionszuweisungen

2020
2021

1.033.241,1
1.098.504,0

1.078.748,2
951.865,2

+45.507,1
-146.638,8

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

 

 

 

 

„Erläuterung:

2020

2021

 

 

 

 

 

Veranschlagt sind:

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

1.

Kommunale Investitionspauschale

991.748,2

864.865,2

 

 

 

 

 

2.

Sachkostenbeiträge, soweit sie auf Investitionen entfallen

87.000,0

87.000,0

 

 

 

 

 

 

zus.

1.078.748,2

951.865,2“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

126.

 

1206

871 01

680

Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie Zahlungen zur Abwendung bzw. Verminderung von Schadensfällen

2020
2021

15.000,0
15.000,0

69.561,4
196.020,1

+54.561,4
+181.020,1

 

127.

N

1212

916 01

850

Zuführung an den Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg

2020
2021

0,0
0,0

0,0
0,0

0,0
0,0

Die Ausgabeermächtigung erhöht sich in Höhe der zweckentsprechenden Entnahmen bei Tit. 359 01. Die Ausgaben können innerhalb eines Haushaltsjahres auch vor Eingang der entsprechenden Entnahmen geleistet werden.

Erläuterung:

Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg (Beteiligungsfondsgesetz Baden-Württemberg- BetFoG) soll ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen mit dem Namen „Beteiligungsfonds“ gem. § 113 Abs. 2 LHO zur Stützung der Realwirtschaft durch Stabilisierungsmaßnahmen eingerichtet werden, um die Stabilisierungsmaßnahmen des durch den Bund errichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (nach dem Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds, Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz - WStFG - vom 27. März 2020, BGBl. I S. 543) zu ergänzen. Konkret soll mit Hilfe des staatlichen Beteiligungsfonds Unternehmen zeitlich begrenzt Kapital mit Eigenkapitalcharakter zugeführt werden (Rekapitalisierung), um - über die dadurch entstehende Risikominderung und dass mit der Beteiligung verbundene Vertrauenssignal - den Zugang zu weiteren Finanzierungsquellen zu verbessern. Gefördert werden nur Unternehmen der Realwirtschaft. Dem Sondervermögen sollen einmalig Mittel aus der Rücklage für Haushaltsrisiken (Kap. 1212 Tit. 359 01) in Höhe von 1,0 Mrd. EUR zugeführt werden.

128.

 

1212

919 01

850

Zuführung an die Rücklage für Haushaltsrisiken

2020
2021

697.707,4
204.052,6

6.497.707,4
203.052,6

+5.800.000,0
-1.000,0

Der Haushaltsvermerk wird wie folgt gefasst:

„Die Rücklage dient der Vorsorge

 

1.

für Mehrausgaben bei der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit dem Zugang an Flüchtlingen,

 

2.

für mit dem ,Sonderkontingent Nordirak‘ verbundene Bedarfe,

 

3.

zur Gewährleistung der Fortführung des Betriebs des Digitalfunks BOS,

 

4.

für Kostenrisiken aufgrund von Neuberechnungen gemäß Privatschulgesetz,

 

5.

für die Bedarfe aufgrund des Bundesteilhabegesetzes und für Bedarfe aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen bei Studiengängen der Pflegewissenschaften, der Psychologie und der Zahnmedizin, soweit dieser dringend und für den Zeitraum in den Jahren 2020 und 2021 konkret nachgewiesen wird,

 

6.

für die Bedarfe aufgrund der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes,

 

7.

für die bau- und liegenschaftsbezogenen Bedarfe für Unterbringungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Einstellungsoffensiven der Polizei,

 

8.

für Kostenrisiken aufgrund steigender Patientenzahlen im Maßregelvollzug,

 

9.

für den Ausgleich von Steuermindereinnahmen im Haushaltsvollzug,

 

10.

für Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Beseitigung von Waldschäden,

 

11.

für Mehrausgaben bis zu einer Gesamthöhe von 100 Mio. EUR, die im Zuge einer Mitfinanzierung von durch den Bund teilfinanzierten und im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren ausgeschriebenen Projekten im Zusammenhang mit der Erforschung, Entwicklung und Produktion in den Bereichen Künstliche Intelligenz, alternative Antriebe sowie im Zusammenhang mit dem Ausbau bestehender oder der Schaffung neuer Fraunhofer-Institute entstehen; die Mehrausgaben bedürfen der Einwilligung durch den Finanzausschuss,

 

12.

für Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung des Technikums Laubholz,

 

13.

zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Kinderschutz,

 

14.

zur Umsetzung des Zensus 2021,

 

15.

für Mehrausgaben aufgrund von notwendigen staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung und Vorbeugung von Epidemien und Pandemien, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Coronavirus,

 

16.

für Mehrausgaben aufgrund von notwendigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen von Epidemien und Pandemien,

 

17.

für Corona-bedingte Zuführungsbedarfe an Landesbetriebe, Landesbeteiligungen, Landesanstalten und sonstige landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts zur für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs notwendigen Liquiditätssicherung,

 

18.

für den Ausgleich von Corona-bedingten Einnahmeausfällen im Landeshaushalt, insbesondere von veranschlagten Ablieferungsbeträgen von Landesbetrieben, Landesbeteiligungen, Landesanstalten und sonstigen landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Haushaltsvollzug,

 

19.

für Corona-bedingte Prozessrisiken,

 

20.

für Mehrausgaben aufgrund notwendiger staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und deren wirtschaftlichen Folgen,

 

21.

für Mehrausgaben der Leitstelle SCC zum Betrieb der SAP-Systeme in der Landesverwaltung,

 

22.

für die Bedarfe der Stiftung Anerkennung und Hilfe,

 

23.

für Mehrausgaben im Zusammenhang mit der behindertengerechten Ausstattung von Lehrkräften, Lehramtsanwärtern/-innen und Referendaren/-innen,

 

24.

für kalamitätsbedingte Zuführungsbedarfe an ForstBW,

 

25.

für Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz.

Mehrausgaben sind in Höhe der Wenigerausgaben bei Kap. 1212 Tit. 919 12 zulässig.“

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung: Mehrausgaben nach Nummer 1 sind z. B. Ausgaben im Zusammenhang mit Corona-bedingt geänderten Anforderungen an die Unterbringung im Bereich der Erstaufnahme bzw. durch einen Anstieg der Zugangszahlen in der Erstaufnahme, die Ausgabenerstattung an Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung und die Kostenerstattung für unbegleitete Flüchtlingskinder.

Mehrausgaben nach Nummer 2 sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen aus dem Nordirak und Syrien. Mehrausgaben nach Nummer 15 sind insbesondere Ausgaben für Maßnahmen, die eine angemessene Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie sicherstellen sollen wie z. B. Ausgaben für die Beschaffung von Schutzausrüstung, Ausgaben durch einen Anstieg von Neuinfektionen oder Ausgaben infolge von Kofinanzierungserfordernissen für Corona-bedingte Maßnahmen des Bundes; vgl. auch Tit. 359 01 (Entnahmetitel).“

129.

 

1212

919 10

850

Zuführung an den Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

2020
2021

510.771,0
582.945,6

510.771,0
583.941,6

0,0
+996,0

Die Erläuterung wird wie folgt ergänzt: „Mehr aufgrund neuer Planstellen in den Einzelplänen 03, 09 und 14.“

130.

N

1212

919 12

850

Zuführung an die Rücklage für das Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW - Stärker aus der Krise“

2020
2021

0,0
0,0

967.000,0
233.000,0

+967.000,0
+233.000,0

Die Rücklage dient der Vorsorge für in Folge der Coronavirus-Pandemie notwendige Investitionen für landespolitisch bedeutsame Maßnahmen als Impuls zur Stabilisierung und Stärkung sowie zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Landes Baden-Württemberg. Sie wird für Kofinanzierungserfordernisse für Zukunftsmaßnahmen des Bundes und der EU und für Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg in folgenden Bereichen gebildet:

 

1.

Gesundheitsstandort Baden-Württemberg:

 

 

Insbesondere für den Kooperationsverbund Hochschulmedizin BW, den Innovationscampus Region Rhein-Neckar, die sektorenübergreifende Versorgung, die Kofinanzierung des Krankenhauszukunftsgesetzes des Bundes, besondere Strukturmaßnahmen an den Universitätsklinika der Standorte Ulm und Bad Krozingen sowie für weitere Projekte des Forum Gesundheitsstandort BW

 

2.

BW Invest:

 

 

Insbesondere für ein einzelbetriebliches Innovations- und Investitionsförderprogramm für alle Branchen, für marktgängige Innovationen (z. B. Quantentechnologien, Medizintechnik, biointelligente Systeme, CO2 -neutrale Kraftstoffe, Energiespeicher) sowie zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts Baden-Württemberg

 

3.

Transformation, Klimaschutz und Mobilität:

 

 

Insbesondere für den Innovationscampus Mobilität der Zukunft, Brückenprogramme (ING-IT und Touristik), intelligente Verkehrssteuerung und die Digitalisierung des Straßenbaus, reFuels, die digitale Flex-Abokarte, den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Elektromobilitätsförderung (BW-e-Gutschein), die Wasserstoff-Roadmap (Einrichtung der Plattform H2BW und Infrastrukturausbau in Baden-Württemberg), ReTech BW, eine Neuauflage erfolgreicher Photovoltaik-Speicher Förderprogramme, die Weiterbildungskonzeption, Restart BW /Gründermotor, Ultraeffizienz, die DHBW Heidenheim, Sanierungsmaßnahmen an landeseigenen Wohngebäuden, die Umsetzung der PV-Strategie, die Bioökonomie (z. B. Innovationsprogramm zur Förderung der Produktion nachhaltiger, biobasierten und funktionalisierter Fasern und Textilien, Post-EEG Biogasanlagen, Holzbau-Offensive)

 

4.

Digitalisierung und Künstliche Intelligenz:

 

 

Insbesondere für die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz „Made in BW“, die Digitalisierung der Gesundheit und der Pflege, die klimafreundliche Digitalisierung, den Innovationspark Künstliche Intelligenz, die Digitalisierung an Schulen, die Digitale Justiz, den Breitbandausbau, und die Künstliche Intelligenz in der Schlachtung

Erläuterung:

Vgl. die Erläuterungen zu Tit. 359 12. Nicht benötigte Mittel können zur Erhöhung der Ausgabeermächtigung bei Kap. 1212 Tit. 919 01 eingesetzt werden.

131.

 

1212

972 01

880

Globale Minderausgaben

2020
2021

-15.000,0
-45.000,0

-205.000,0
-175.000,0

-190.000,0
-130.000,0

 

132.

 

1303

87

 

Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr gem. §§ 15 bis 18 ÖPNVG sowie § 45a Personenbeförderungsgesetz

 

 

 

 

Die Erläuterung wird wie folgt geändert:

In der Tabelle werden bei Titel 633 87B und in der Summe für das Haushaltsjahr 2021 jeweils die Zahl „209.413,3“ durch die Zahl „208.963,3“ und die Zahl „217.746,6“ durch die Zahl „217.296,6“ ersetzt.

133.

 

1303

633 87B

 

Zuweisung an die Aufgabenträger gem. § 15 ÖPNVG

2020
2021

201.868,0
217.746,6

201.868,0
217.296,6

0,0
-450,0

 

134.

N

1304

883 05

725

Kostensechstel des Landes an Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 EKrG

2020
2021

0,0
0,0

0,0
5.000,0

0,0
+5.000,0

 

135.

 

1401

 

 

Personalausgaben

 

 

 

 

In dem Haushaltsvermerk für die Personalausgabenbudgetierung wird in Satz 2 die Zahl „18.749,1“ durch die Zahl „18.781,6“ ersetzt.

136.

 

1401

422 01

011

Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten

2020
2021

13.248,0
13.438,3

13.248,0
13.470,8

0,0
+32,5

 

137.

 

1401

511 01

011

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

2020
2021

413,7
163,7

413,7
166,0

0,0
+2,3

In Ziffer 1 der Erläuterung wird in 2021 die Zahl „88,0“ durch die Zahl „90,3“ ersetzt.

In der Summenzeile wird in 2021 die Zahl „163,7“ durch die Zahl „166,0“ ersetzt.

138.

 

1402

441 01

840

Beihilfen aufgrund der Beihilfeverordnung u. dgl. (ohne Versorgungsempfänger)

2020
2021

13.982,8
13.982,8

13.982,8
13.984,1

0,0
+1,3

In Satz 3 der Erläuterung werden nach dem Wort „Planstellen“ die Wörter „im Kapitel 1401 und 1402.“ gestrichen.

139.

 

1410

682 97A

132

Zuschuss für Forschung und Lehre Medizinische Fakultät der Universität Freiburg

2020
2021

129.438,7
131.998,4

129.438,7
132.019,5

0,0
+21,1

Nach Satz 3 der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:

„Mehr für Personalmittel für 0,25 Neustellen und Sachmittel zur Umsetzung des Landarztgesetzes Baden-Württemberg.“

140.

 

1412

682 96A

132

Zuschuss für Forschung und Lehre Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg

2020
2021

64.268,7
65.537,7

64.268,7
65.558,8

0,0
+21,1

Nach Satz 3 der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:

„Mehr für Personalmittel für 0,25 Neustellen und Sachmittel zur Umsetzung des Landarztgesetzes Baden-Württemberg.“

141.

 

1412

682 97A

132

Zuschuss für Forschung und Lehre Medizinische Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg

2020
2021

140.049,8
142.770,2

140.049,8
142.791,3

0,0
+21,1

Nach Satz 3 der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:

„Mehr für Personalmittel für 0,25 Neustellen und Sachmittel zur Umsetzung des Landarztgesetzes Baden-Württemberg.“

142.

 

1415

682 97

132

Zuschuss für Forschung und Lehre

2020
2021

124.316,8
126.724,0

124.316,8
126.745,1

0,0
+21,1

Nach Satz 2 der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:

„Mehr für Personalmittel für 0,25 Neustellen und Sachmittel zur Umsetzung des Landarztgesetzes Baden-Württemberg.“

143.

 

1421

682 97

132

Zuschuss für Forschung und Lehre

2020
2021

109.978,6
112.149,0

109.978,6
112.170,1

0,0
+21,1

Nach Satz 4 der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:

„Mehr für Personalmittel für 0,25 Neustellen und Sachmittel zur Umsetzung des Landarztgesetzes Baden-Württemberg.“

144.

 

1425

812 03

162

Beschaffung von Kompaktusanlagen

2020
2021

145,5
145,5

145,5
1.695,5

0,0
+1.550,0

Der Erläuterung wird folgender Satz angefügt:

„Mehr für die Ausstattung des angemieteten Interimsgebäudes der Württembergischen Landesbibliothek mit Regalanlagen.“

145.

 

1478

685 04

183

Zuschuss an die Deutsche Schillergesellschaft e. V. für das Deutsche Literaturarchiv Marbach

2020
2021

5.335,8
5.426,0

5.335,8
6.100,0

0,0
+674,0

Nach Satz 2 der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:

„Zusätzliche Mittel für die strukturelle Weiterentwicklung des Deutschen Literaturarchivs Marbach.“

146.

 

1478

893 01

183

Zuschuss an die Deutsche Schillergesellschaft e. V. für das Deutsche Literaturarchiv Marbach

2020
2021

1.150,0
750,0

1.150,0
1.750,0

0,0
+1.000,0

Satz 2 der Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Mehr zur Planung notwendiger Sanierungs- und Erweiterungsbaumaßnahmen des Deutschen Literaturarchivs Marbach.“

147.

 

1478

685 83

181

Zuschüsse an Sonstige

2020
2021

800,0
1.200,0

690,7
755,7

-109,3
-444,3

Die Erläuterung wird wie folgt gefasst:

„Erläuterung: Übertragen nach Kap. 1485 Tit. 682 01: 109,3 Tsd. EUR in 2020 und 444,3 Tsd. EUR in 2021 (vgl. auch Kap. 1485 Tit. 682 01).“

148.

 

1482

891 01

183

Zuschuss an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe für Ausstattungsmaßnahmen

2020
2021

270,0
100,0

270,0
4.400,0

0,0
+4.300,0

Folgende Verpflichtungsermächtigung wird eingefügt:

 

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Tsd. EUR

Tsd. EUR

 

 

 

 

 

„Verpflichtungsermächtigung

7.500,0

0,0

 

 

 

 

 

Davon zur Zahlung fällig im

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2021 ......................bis zu

4.300,0

0,0

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr 2022 ......................bis zu

3.200,0

0,0“

 

 

 

 

 

Der Erläuterung wird folgender Satz angefügt:

„Veranschlagt sind in 2021 insbesondere die Mittel für die Interimsstandorte der Kunsthalle im Rahmen der baulichen Sanierung der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe.“

149.

 

1485

682 01

183

Zuschuss an das Landesmuseum Württemberg zum laufenden Museumsbetrieb

2020
2021

8.603,8
8.689,6

8.713,1
9.133,9

+109,3
+444,3

Dem Haushaltsvermerk bei Kap. 1485 Ausgaben wird folgender Satz angefügt:

„Vom Personalbudget für das unbefristet beschäftigte Personal kann für die Stellen der Stabsstelle des Kompetenzzentrums für Kulturelle Bildung und Vermittlung abgewichen werden.“

Nach Satz 2 der Erläuterung wird folgender Satz eingefügt:

„Im Ansatz enthalten sind Personal- und Sachmittel für die Betreuung der organisatorisch beim Museum angesiedelten Stabsstelle des Kompetenzzentrums für Kulturelle Bildung und Vermittlung (vgl. auch Kap. 1478 Tit. 685 83).“

150.

 

1601

422 02

011

Bezüge und Nebenleistungen für abgeordnete Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter

2020
2021

278,3
282,8

278,3
365,3

0,0
+82,5

 

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