Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes Vom 7. Dezember 1998
§ 1
Die in §§ 2
Abs. 2
Satz 1 und 2
Abs. 3
Satz 1
des
Finanzverwaltungsgesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf das Finanzministerium übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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