FVG§ 17Abs2V BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 17 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes auf das Finanzministerium Vom 4. Februar 1991

§ 1

Die in § 17 Abs. 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf das Finanzministerium übertragen.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung auf das Finanzministerium vom 25. Juli 1972 (GBl. S. 409) außer Kraft.
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