FrKiStV BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Finanzministeriums über die Verwaltung der Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden Vom 25. Oktober 1974

§ 1

Die Verwaltung der Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden durch die Landesfinanzbehörden wird in Abänderung der nach § 17
Abs. 1 Satz 2 KiStG geltenden Regelung auf ganz Baden-Württemberg ausgedehnt.

§ 2

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie ist erstmals für das Kalenderjahr 1975 anzuwenden.
Stuttgart, den 25. Oktober 1974
Gleichauf
Markierungen
Leseansicht