SchBerGFestsBehV BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung über Festsetzungsbehörden nach dem Schutzbereichgesetz Vom 3. Juni 1957

§ 1

(1) Festsetzungsbehörde ist die untere Verwaltungsbehörde.
(2) Steht der Anspruch auf Entschädigung einer Gemeinde zu, die untere Verwaltungsbehörde ist, so ist Festsetzungsbehörde das Regierungspräsidium.

§ 2

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den 3. Juni 1957

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Dr. Gebhard Müller Dr. Wolfgang Haußmann Renner Simpfendörfer
Dr. Frank Leibfried Hohlwegler Fiedler Dr. Farny Dichtel Dr. Werber
Markierungen
Leseansicht