PsychPbV BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 2. Januar 2017

§ 1 Aus- oder Weiterbildungsinhalte

Zu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren genannten Inhalten gehören die Themen:
1.
Rechtliche Grundlagen a)
Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens,
b)
Rechte und Pflichten der Verletzten und der Bezugspersonen im Strafverfahren (aktive Teilnahme und Schutz vor Belastung), besondere Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen,
c)
das Ermittlungsverfahren - Strafanzeige, d)
Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft,
e)
die Strafverteidigung, f)
Rechtsbeistand und Nebenklage, g)
aussagepsychologische Begutachtung, h)
das Hauptverfahren, i)
Stellung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren,
j)
Möglichkeiten der Entschädigung (einschließlich Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz), Schadensersatz und Schmerzensgeld einschließlich der möglichen Kostenfolgen für Verletzte,
k)
Täter-Opfer-Ausgleich, l)
Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, beispielsweise Familienrecht, Zivilrecht einschließlich des Gewaltschutzgesetzes;
2.
Viktimologie a)
Viktimologische Grundlagen aa)
Theorien der Viktimisierung, bb)
Bedürfnisse von Opfern, cc)
Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Opfern,
dd)
sekundäre Viktimisierung, ee)
Umgang mit Scham und Schuld; b)
Wissen über spezielle Opfergruppen und deren besondere Bedürfnisse, insbesondere
aa)
Kinder und Jugendliche, bb)
Personen mit Behinderung, cc)
Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung,
dd)
Betroffene von Sexualstraftaten, ee)
Betroffene von Menschenhandel, ff)
Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie beispielsweise bei häuslicher Gewalt oder Stalking),
gg)
Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität;
c)
Grundlagen gendersensibler und interkultureller Kommunikation;
3.
Psychologie/Psychotraumatologie a)
zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von Zeugen im Strafverfahren,
b)
Aspekte der Aussagepsychologie, c)
Trauma und Traumabehandlung, d)
Stabilisierungstechniken; 4.
Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung
a)
Ziele und Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung,
b)
Leistungen und Methoden, insbesondere aa)
die Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens,
bb)
Methodenkompetenz (beispielsweise adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation, Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht),
cc)
Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit;
5.
Qualitätssicherung und Eigenvorsorge a)
Formen der Dokumentation, b)
Integration der psychosozialen Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld: Möglichkeiten und Grenzen,
c)
Methoden zur Selbstreflexion (beispielsweise kollegiale Beratung, Supervision),
d)
interdisziplinärer Austausch, e)
Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe,
f)
Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit (beispielsweise Vermeidung von Überidentifikation, Burn-Out-Prävention).

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

STUTTGART, den 2. Januar 2017

WOLF

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