Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 24. Februar 2020
Artikel 1
Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Walldorf und bei der Gemeinde Schönaich werden aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.
STUTTGART, den 24. Februar 2020 |
WOLF |
Feedback