Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 21. November 2019
Artikel 1
Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Bönnigheim und bei der Gemeinde Mehrstetten werden aufgehoben.
Artikel 2
Bei der Gemeinde Moosburg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
STUTTGART, den 21. November 2019 |
WOLF |
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