Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 8. August 2019
Artikel 1
Die Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde Moosburg wird aufgehoben.
Artikel 2
Bei der Stadt Bönnigheim wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.
STUTTGART, den 8. August 2019 |
WOLF |
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