Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 20. Mai 2019
Artikel 1
Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Bahlingen am Kaiserstuhl, Eisingen und Reute werden aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
STUTTGART, den 20. Mai 2019 |
WOLF |
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