Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 15. August 2018
Artikel 1
Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Boms, Dietingen, Eberstadt, Eichstetten am Kaiserstuhl, Höfen an der Enz, Nufringen und Setzingen werden aufgehoben.
Artikel 2
Bei der Gemeinde Oggelshausen wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
STUTTGART, den 15. August 2018 |
WOLF |
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