Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 14. Mai 2018
Artikel 1
Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Neubulach sowie bei den Gemeinden Deizisau, Notzingen, Ofterdingen, Spraitbach, Urbach, Waldbronn und Winterlingen werden aufgehoben.
Artikel 2
Bei den Gemeinden Köngen, Krauchenwies und Rust werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
STUTTGART, den 14. Mai 2018 |
WOLF |
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