Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 15. Februar 2018
Artikel 1
Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Gemeinde Griesingen und der Gemeinde Hochdorf (Landkreis Esslingen) werden aufgehoben.
Artikel 2
Bei der Stadt Gengenbach sowie bei den Gemeinden Breitnau, Unterstadion und Wald werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.
STUTTGART, den 15. Februar 2018 |
WOLF |
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