GBEinsSt15V BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 29. November 2022

§ 1 Aufhebung

Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Blumberg und bei den Gemeinden Bad Bellingen, Hausen am Bussen, Ketsch, Neenstetten, Neukirch, Öllingen sowie Unterwachingen werden aufgehoben.

§ 2 Einrichtung

Bei den Gemeinden Nußloch und Spiegelberg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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