Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 29. November 2022
§ 1 Aufhebung
Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Blumberg und bei den Gemeinden Bad Bellingen, Hausen am Bussen, Ketsch, Neenstetten, Neukirch, Öllingen sowie Unterwachingen werden aufgehoben.
§ 2 Einrichtung
Bei den Gemeinden Nußloch und Spiegelberg wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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