Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 26. April 2022
§ 1 Aufhebung
Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Reutlingen und bei den Gemeinden Ingoldingen, Karlsdorf-Neuthard sowie Teningen werden aufgehoben.
§ 2 Einrichtung
Bei der Gemeinde Spraitbach wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
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