Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 4. Mai 2021
§ 1 Aufhebung
Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Schliengen und Weilen unter den Rinnen werden aufgehoben.
§ 2 Einrichtung
Bei der Stadt Wildberg, den Gemeinden Untereisesheim und Kirchheim am Neckar sowie bei der Stadt Pforzheim, dort in den Ortsteilen Büchenbronn, Eutingen, Hohenwart, und Würm werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
STUTTGART, den 4. Mai 2021 |
WOLF |
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