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DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Gesetz zur Einführung des maschinell geführten Grundbuchs sowie zur Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit und des Landesjustizkostengesetzes Vom 20. Dezember 1999

Artikel 1 Einführung des maschinell geführten Grundbuchs

In Baden-Württemberg wird das maschinell geführte Grundbuch eingeführt. Die Einführung erfolgt stufenweise nach Maßgabe besonderer Rechtsvorschriften.

Artikel 2 Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit

(Änderungsanweisungen)

Artikel 3 Änderung des Landesjustizkostengesetzes

(Änderungsanweisungen)

Artikel 4 Übergangsvorschriften

§ 1

In Verfahren, in denen die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach dem 1. Juli 1998 auf Grund der in Artikel 15 des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942) enthaltenen bundesrechtlichen Übergangsregelungen bestehen bleibt, gilt § 37
Abs. 1 LFGG in der bisherigen Fassung.

§ 1

In Verfahren, in denen die Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach dem 1. Juli 1998 auf Grund der in Artikel 15 des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942) enthaltenen bundesrechtlichen Übergangsregelungen bestehen bleibt, gilt § 37 Abs. 1 LFGG in der bisherigen Fassung.

§ 2

§ 39 Abs. 1 bis 4 sowie §§ 40 und 41 LFGG gelten in der bisherigen Fassung weiter, soweit Artikel 227 Abs. 1
EGBGB zur Anwendung kommt.

§ 2

§ 39 Abs. 1 bis 4 sowie §§ 40 und 41 LFGG gelten in der bisherigen Fassung weiter, soweit Artikel 227 Abs. 1 EGBGB zur Anwendung kommt.

Artikel 5 Neubekanntmachung

Das Justizministerium kann den Wortlaut des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge und mit einer Inhaltsübersicht bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.

Artikel 6 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Stuttgart, den 20. Dezember 1999

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Teufel
Dr. Döring
Dr. Schäuble
von Trotha
Stratthaus
Dr. Repnik
Stächele
Dr. Palmer
Dr. Schavan
Dr. Goll
Staiblin
Müller
Dr. Mehrländer
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