Verordnung der Landesregierung über die Einführung einer Umwandlungsgenehmigung in Gebieten einer Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (Umwandlungsverordnung - UmwandVO) Vom 5. November 2013
§ 1
Für Grundstücke in Gebieten einer Erhaltungssatzung nach § 172
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB darf Sondereigentum im Sinne von Wohnungseigentum und Teileigentum gemäß § 1
des Wohnungseigentumsgesetzes an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt sind, nicht ohne Genehmigung begründet werden.
§ 2
Eine Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Erlaubnispflicht nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und tritt am 18. November 2023 außer Kraft.
STUTTGART, den 5. November 2013
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: |
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KRETSCHMANN |
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KREBS |
FRIEDRICH |
GALL |
UNTERSTELLER |
STOCH |
BONDE |
STICKELBERGER |
BAUER |
HERMANN |
ÖNEY |
DR. SPLETT |
ERLER |
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