RegiDonauStVtrBY/BWAendStVtrG BW 2011
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller Vom 15. März 2011

Artikel 1

Dem am 17. Januar 2011 und am 19. Januar 2011 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags vom 31. März 1973 über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller (GBl. S. 129), geändert durch Staatsvertrag vom 25. Februar 2003 und 12. März 2003 (GBl. S. 214), wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 * ** Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

Die Verordnung des Innenministeriums über den Mindestinhalt des Regionalplans Donau-Iller vom 21. Oktober 1985 (GBl. S. 360) tritt außer Kraft.

Fußnoten

*
[Gemäß Artikel 3 Absatz 1 tritt Artikel 2 dieses Gesetzes an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller nach seinem Artikel 2 Abs. 1in Kraft tritt.]

Artikel 3 Schlussvorschriften, Inkrafttreten

(1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller nach seinem Artikel 2 Abs. 1 in Kraft tritt. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben*
.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
STUTTGART, den 15. März 2011

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

MAPPUS

PROF. DR. GOLL

RAU

PROF. DR. REINHART

RECH

PROF’IN DR. SCHICK

PROF. DR. FRANKENBERG

STÄCHELE

PFISTER

KÖBERLE

DR. STOLZ

GÖNNER

DRAUTZ

 

PROF’IN DR. AMMICHT QUINN

Fußnoten

*
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2011 (GBl. S. 504) ist der Staatsvertrag am 21. September 2011 in Kraft getreten.]

Staatsvertrag

Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern zur Änderung des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller1 *

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Wirtschaftsminister,
und
der Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Staatsminister für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie,
schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Fußnoten

*
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2011 (GBl. S. 504) ist der Staatsvertrag am 21. September 2011 in Kraft getreten.]

Artikel 1

[Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller vom 31. März 1973 (GBl. S. 129; GVBl. S. 305, BayRS 230 - 2 - U)]

Artikel 2

(1) Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder an dem Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.
(2) Die obersten Landesplanungsbehörden können im gegenseitigen Einvernehmen den Wortlaut des Staatsvertrags in der Fassung dieses Änderungsstaatsvertrags mit neuer Artikelfolge bekannt machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts bereinigen.
(3) Bei Inkrafttreten dieses Staatsvertrags laufende Verfahren zur Aufstellung, Fortschreibung und sonstigen Änderung des Regionalplans können nach den bisher geltenden Vorschriften zum Inhalt des Regionalplans weitergeführt werden.
(4) Die Städte Senden und Vöhringen bleiben Siedlungsschwerpunkte, bis durch das Landesentwicklungsprogramm Bayern oder den Regionalplan eine andere Regelung getroffen wird.
Stuttgart, den 19. Januar 2011
Für das Land Baden-Württemberg Der Wirtschaftsminister
Ernst Pfister
München, den 17. Januar 2011
Für den Freistaat Bayern Der Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Martin Zeil
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