RealSchulStTafelV BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Realschule Vom 28. April 1994

§ 1 Stundentafel

Für die Realschule gilt die als Anlage beigefügte Stundentafel.

§ 2 Wahlpflichtbereich

(1) Der Schüler wählt aus den Fächern des Wahlpflichtbereichs ein Fach, das grundsätzlich bis Ende der Klasse 10 zu besuchen ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 6 anstelle des Wahlpflichtfaches Fremdsprache eines der beiden anderen Wahlpflichtfächer gewählt werden.

§ 3 (aufgehoben)

§ 3a Übergangsbestimmungen

(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 die Klassen 7 bis 10 besuchen, gilt die Verordnung über die Stundentafel der Realschule in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Realschule weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.
(2) Ethik wird erstmals im Schuljahr 2021/2022 in Klassenstufe 5 unterrichtet.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1994 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel der Realschule vom 12. März 1984 (GBl. S. 245), geändert durch Verordnung vom 25. Juni 1993 (GBl. S. 513), außer Kraft.
Stuttgart, den 28. April 1994
Dr. Schultz-Hector

Anlage

(zu § 1 Absatz 1)
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Realschule
Vorbemerkungen zur Stundentafel:
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden.
Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.
Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Sie kann nur in Klasse 6 begonnen werden.
Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder zweite Fremdsprache mit insgesamt zwölf Kontingentstunden.
Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 Französisch als Pflichtfremdsprache haben, müssen ab Klasse 6 Englisch als zweite Fremdsprache wählen und ab Klasse 7 als Fach des Wahlpflichtbereichs fortführen.
Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.
Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7; das Fach Chemie beginnt in Klasse 7 oder 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.
In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Französisch eingerichtet.
Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.
Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt.
In den Klassen 9 und 10 sind alle Fächer zu unterrichten.

Unterrichtsfach

Stundenkontingent

I. Pflichtbereich

 

Religionslehre

11

Ethik

(11)

Deutsch

24

Pflichtfremdsprache

23

Mathematik

24

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

8

 

Geographie

7

 

Gemeinschaftskunde

5

 

Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung

5

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

8

 

Physik

6

 

Chemie

5

 

Biologie

5

Aufbaukurs Informatik

1

Musik

9

Bildende Kunst

9

Sport

17

Kompetenzanalyse mit individueller Förderung

2

II. Wahlpflichtbereich

 

Technik

12

Alltagskultur, Ernährung, Soziales

zweite Fremdsprache

14

III. Wahlbereich

Wahlfach Informatik

(3)

Pool für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung

18

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