PflBSchStV BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zur Regelung von Einzelheiten zur Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes Vom 26. Februar 2019

§ 1 Ermächtigungsübertragung

Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 36 Absatz 5 Satz 1
PflBG wird im Umfang der jeweils geltenden Fassung auf das Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Kultusministerium übertragen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
STUTTGART, den 26. Februar 2019

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

STROBL

SITZMANN

DR. EISENMANN

BAUER

UNTERSTELLER

LUCHA

HAUK

WOLF

 

HERMANN

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