Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet Operationsdienst/Endoskopiedienst für Personen mit Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz (Weiterbildungsverordnung - Operationsdienst und Endoskopiedienst) Vom 19. Dezember 2000
ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
§ 1 Zweck der Weiterbildung
§ 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Weiterbildung
§ 3 Lehrfächer und Übungsbereiche
§ 4 Unterbrechungen und Teilzeitregelung
§ 5 Notenstufen
ZWEITER ABSCHNITT Aufnahme
§ 6 Aufnahmevoraussetzungen
§ 7 Aufnahmeantrag
DRITTER ABSCHNITT Abschlussprüfung
§ 8 Zweck der Prüfung
§ 9 Teile der Prüfung
§ 10 Zulassung zur Prüfung
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Abnahme der Prüfung
§ 13 Schriftliche Prüfung
§ 14 Mündliche Prüfung
§ 15 Praktische Prüfung
§ 16 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
§ 17 Zeugnis
§ 18 Wiederholung der Prüfung
§ 19 Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 20 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
§ 21 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung
VIERTER ABSCHNITT Schlussbestimmungen
§ 22 Übergangsregelungen
§ 23 Inkrafttreten
Anlage 1
|     1. Gemeinsamer theoretischer Unterricht  | 
    mindestens 200 Stunden  | 
|     1.1 Berufswissenschaftlicher Fachbereich  | 
    40 Stunden  | 
|     1.2 Pathophysiologie  | 
    10 Stunden  | 
|     1.3 Sozialwissenschaften (Psychologie, Soziologie, Pädagogik)  | 
    30 Stunden  | 
|     1.4 Angewandte Krankenhaushygiene  | 
    40 Stunden  | 
|     1.5 Spezielle Pharmakologie und Anästhesie  | 
    10 Stunden  | 
|     1.6 Aktuelle Medizintechnik  | 
    20 Stunden  | 
|     1.7 Übergreifende Methoden und Techniken endoskopischer Diagnostik und Therapie  | 
    20 Stunden  | 
|     1.8 Rechtswissenschaften  | 
    15 Stunden  | 
|     1.9 Krankenhausbetriebslehre und Organisationslehre  | 
    15 Stunden  | 
|     2. Theoretischer Unterricht für den Schwerpunktbereich Operationsdienst  | 
    mindestens 120 Stunden  | 
|     2.1 Besondere pflegerische, organisatorische, psychologische, hygienische und rechtliche Fragen im Operationsdienst  | 
    10 Stunden  | 
|     2.2 Pathopysiologie bei chirurgischen Eingriffen  | 
    10 Stunden  | 
|     2.3 Methoden und Techniken chirurgischer Eingriffe  | 
    100 Stunden  | 
|     3. Theoretischer Unterricht für den Schwerpunktbereich Endoskopiedienst  | 
    mindestens 120 Stunden  | 
|     3.1 Besondere pflegerische, organisatorische und psychologische, hygienische und rechtliche Fragen im Endoskopiedienst  | 
    10 Stunden  | 
|     3.2 Pathophysiologie bei endoskopischen Eingriffen  | 
    10 Stunden  | 
|     3.3 Methoden und Techniken endoskopischer Eingriffe sowie Mitarbeit bei Diagnostik und Therapie  | 
    100 Stunden  | 
|     4. Praktischer Unterricht  | 
    
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|     4.1 Praktischer Unterricht für den Schwerpunktbereich Operationsdienst  | 
    mindestens 400 Stunden  | 
|     a) Unterricht in der angewandten Krankenhaushygiene  | 
    40 Stunden  | 
|     b) Unterricht in Instrumentenkunde, Gerätekunde und Materialkunde  | 
    80 Stunden  | 
|     c) Unterricht in präoperativen, intraoperativen und postoperativen Maßnahmen und Verhaltensweisen  | 
    200 Stunden  | 
|     d) Unterricht in der Verhütung von Betriebsunfällen und folgerichtigem Handeln in diesen Situationen  | 
    20 Stunden  | 
|     e) Erkundungspraktika und Projekte  | 
    30 Stunden  | 
|     f) Praxisgespräche  | 
    30 Stunden  | 
|     Erörterung von Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Übertragung des Erlernten in das eigene Arbeitsfeld (am jeweiligen Tätigkeitsort während der praktischen Weiterbildung)  | 
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|     4.2 Praktischer Unterricht für den Schwerpunktbereich Endoskopiedienst  | 
    mindestens 400 Stunden  | 
|     a) Unterricht in der angewandten Krankenhaushygiene  | 
    40 Stunden  | 
|     b) Unterricht in Instrumentenkunde, Gerätekunde und Materialkunde  | 
    100 Stunden  | 
|     c) Unterricht in präendoskopischen, intraendoskopischen und postendoskopischen Maßnahmen und Verhaltensweisen  | 
    180 Stunden  | 
|     d) Unterricht in der Verhütung von Betriebsunfällen und folgerichtigem Handeln in diesen Situationen  | 
    20 Stunden  | 
|     e) Erkundungspraktika und Projekte  | 
    30 Stunden  | 
|     f) Praxisgespräche  | 
    30 Stunden  | 
|     Erörterung von Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Übertragung des Erlernten in das eigene Arbeitsfeld (am jeweiligen Tätigkeitsort während der praktischen Weiterbildung)  | 
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