KMKHSchulZustV BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bewertung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen auf das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK-ZuständigkeitsVO - Hochschulqualifikationen) Vom 25. Juli 2014

§ 1 Zuständigkeitsübertragung

Die Zuständigkeit für die Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen gemäß § 37
Absatz 7 Sätze 1 bis 4 LHG in Verbindung mit Artikel III.1 der Anlage zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 16. Mai 2007 (BGBl. II 2007, S. 712, 713), die nicht Voraussetzung zur Aufnahme und Ausübung eines reglementierten Berufes sind, wird auf die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland übertragen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

STUTTGART, den 25. Juli 2014

BAUER

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