Verordnung der Landesregierung über Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (Lehrkräftezulagenverordnung) Vom 24. April 1995
§ 1
§ 2
§ 3
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
Anlage
Nr. |
Lehrer |
Funktion |
Stellenzulage |
1 |
Lehrer des gehobenen Dienstes an allgemein bildenden Schulen und in Ämtern der Technischen Lehrer an beruflichen Schulen in Ämtern der BesGr. A 9 bis A 15 |
Fachberater in der Lehreraus- und -fortbildung an diesen Schulen |
38,81 |
2 |
Studienräte und Oberstudienräte |
Ausbildungslehrer für Lehramtspraktikanten des höheren Lehramts an Gymnasien oder an beruflichen Schulen |
79,89 |
3 |
Studienräte und Oberstudienräte |
Verwendung an Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte - Gymnasien oder beruflichen Schulen - |
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3.1 |
|
als Lehrbeauftragter1 |
79,89 |
3.2 |
|
als Fachleiter |
79,89 |
4 |
Lehrer des gehobenen Dienstes in Eingangsämtern der BesGr. A 12 oder A 13 sowie in einem nicht funktionsgebundenen Beförderungsamt der BesGr. A 13 oder A 13 kw |
Verwendung an Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte - Grundschulen, Werkreal-, Haupt- und Realschulen, Sonderschulen |
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4.1 |
|
als Lehrbeauftragter1 |
38,81 |
4.2 |
|
als Fachleiter |
79,89 |
5 |
Lehrer in den Laufbahnen der Fachlehrer und der Technischen Lehrer, Lehrer des gehobenen Dienstes in Eingangsämtern der BesGr. A 12 oder A 13 sowie in einem nicht funktionsgebundenen Beförderungsamt der BesGr. A 13 oder A 13 kw, Studienräte und Oberstudienräte |
Verwendung an Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Pädagogischen Fachseminaren oder am Fachseminar Sonderpädagogik) |
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5.1 |
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als Lehrbeauftragter1 |
38,81 |
5.2 |
|
als Fachleiter |
79,89 |
6 |
Lehrer in den Laufbahnen der Fachlehrer und der Technischen Lehrer, Lehrer des gehobenen Dienstes in Eingangsämtern der BesGr. A 12 oder A 13 sowie in einem nicht funktionsgebundenen Beförderungsamt der BesGr. A 13 oder A 13 kw |
Verwendung an Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen) |
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6.1 |
als Lehrbeauftragter1 |
38,81 |
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6.2 |
als Fachleiter |
79,89 |