Verordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben für die Umstellung der Studiengänge für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Gerontologie, Gesundheit und Care sowie Sozialpädagogik/Pädagogik auf die gestufte Studiengangstruktur (Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge - RahmenVO-BS-KM) Vom 29. April 2016
§ 1 Anwendungsbereich, Bezeichnungen, Grundlagen, Ziele
§ 2 Studienumfang, Regelstudienzeiten, Kooperationen, Schulpraxis
§ 3 Akkreditierung
§ 4 Studienumfang
Gerontologie, Gesundheit |
ECTS-Punkte |
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Zwei Fächer, davon jeweils |
insgesamt 230 |
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Fachwissenschaft |
insgesamt 200 |
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berufliches Fach |
mindestens 125 |
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allgemein bildendes Zweitfach |
mindestens 63 |
Fachdidaktik |
insgesamt 30 |
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berufliches Fach |
15 |
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allgemein bildendes Zweitfach |
15 |
Berufspädagogik, Bildungswissenschaften |
33 |
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Schulpraxissemester |
16 |
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Bachelor-, Masterarbeiten |
21 |
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Summe |
300 |
§ 5 Zeugnisse, Diploma Supplement
§ 6 Übergangsbestimmungen
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
STUTTGART, den 29. April 2016 |
STOCH |
Anlage
Berufliche Fachrichtungen 1.
Gerontologie, Gesundheit und Care
###TABLE### 2.
Sozialpädagogik/Pädagogik
Kompetenzen |
Studieninhalte |
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Die Absolventinnen und Absolventen |
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Gerontologie |
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können die wichtigsten Grundlagen bezogenen gerontologischen Theorien und strukturiertes Überblickswissen der Gerontologie anwenden. |
Gerontologische Theorien und zentrale Befunde der Genetik, Physiologie, Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Sozialpolitikwissenschaft, sowie die Mehrdimensionalität von Entwicklungsprozessen. |
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haben Kenntnisse über Migration im Zusammenhang mit Pflege und können eine eigene professionelle Haltung zum Thema Migration entwickeln. |
Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Migrationshintergrund als Pflegende. |
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verfügen über Kompetenz in der Ethik in der Pflege und können eine eigene professionelle Haltung entwickeln. |
Ethik der Pflege, der Thanatologie und Palliativpflege; Grundlagen und Formen der Leidens- und Sterbebegleitung. |
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können die Grundlagen biografisch orientierter Forschung anwenden. |
Grundlagen zum Autobiographischem Gedächtnis und seinen Veränderungen im Alter, Coping-Theorien, |
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verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Gerontopsychiatrie. |
Einführung in die Psychopathologie, |
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Pflegewissenschaft |
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kennen Theorien und Geschichte des Care-Konzepts sowie die aktuellen institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflege und können die daraus entstehenden Konsequenzen erfassen und darstellen. |
Einflussfaktoren auf Nursing, Palliativ- und Healthcare; |
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können die wichtigsten pflegetheoretischen Modelle anwenden und sind in der Lage, die Konsequenzen aus der Umsetzung in die praktische Pflege zu erfassen und zu beurteilen. |
Pflegetheoretische Einordnungssysteme, Pflegemodelle und Pflegekonzepte aus dem angloamerikanischen und deutschsprachigen Raum; |
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sind mit den Grundlagen des Pflegeprozesses vertraut und können ihn differenziert wahrnehmen und beurteilen. |
Theoretische Grundlagen des Pflegeprozess kennen und diese in die Praxis umsetzen. |
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Integrierte Pflegepraxis |
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verfügen über die Qualifikation einer Pflegefachkraft. |
Pflegehandlungen-, Lebenswelt- und Tagesgestaltung; |
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Geriatrische Medizin |
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kennen Grundlagen der Anatomie und Physiologie, der Ernährung, der Geriatrie und der Pharmakologie (des Alters). |
Kennenlernen von allgemeinen Grundlagen der Anatomie und Physiologie und ihrer speziellen Veränderungen im Alter. |
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kennen die wichtigsten Grundlagen bedeutender körperlicher Erkrankungen (im Alter) und können diese im pflegefachlichen Kontext beurteilen. |
Kennenlernen von allgemeinen Grundlagen der Krankheitslehre und ihrer speziellen Veränderungen im Alter, sowie diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen in der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. |
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kennen die wichtigsten Grundlagen der Pharmakologie und der besonderen Wirkungsweisen (im Alter) und können diese einordnen. |
Wirkungsweisen und Einsatzbereiche der wichtigsten pharmakologischen Substanzen. |
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verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Ernährungswissenschaft. |
Ernährungswissenschaftliche Grundlagen, Besonderheiten der Ernährung im Alter, Diätetik. |
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Gesundheitsförderung, Prävention, und Rehabilitation |
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verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Sport- und Bewegungswissenschaft und können Rehabilitations- und Veränderungspotenziale im biografischen Kontext beurteilen. |
Salutogenese, |
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Quantitative und qualitative Forschung |
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sind mit den Methoden der empirischen Forschung vertraut. |
Grundlagen und Methoden quantitativer und qualitativer Forschung. |
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Recht, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management in der Pflege |
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sind vertraut mit den rechtlichen Grundlagen der Pflege. |
Allgemeine rechtliche Grundlagen, |
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verfügen über grundlegende Kenntnisse der Betriebswirtschaft in Institutionen der Altenhilfe und der Gesundheitsversorgung. |
Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Pflege. |
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verfügen über Kenntnisse des Pflegemanagements, der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung und können diese anwenden und bewerten. |
Pflegemanagement, |
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Berufspädagogik |
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verfügen über grundlegende Kompetenzen in Berufspädagogik und fundiertes Wissen über den Aufbau und die Struktur beruflicher Schulen. |
Geschichte der beruflichen Bildung, |
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Fachdidaktik des Berufsfelds Pflege |
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sind vertraut mit den Grundlagen für die Erziehungs- und Bildungsarbeit an beruflichen Schulen im Berufsfeld Pflege. |
Theorie und Geschichte der Erziehungswissenschaft im Kontext der Professionalisierung der Pflegepädagogik; |
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können Curricula in Unterrichtseinheiten übertragen, Bildungs- und Lernziele ermitteln und Unterrichte planen. |
Kennenlernen von Methoden zum Entwurf von Unterrichtseinheiten. |