Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBGZuVO) Vom 2. Mai 1996
§ 1
Zuständige Behörden nach dem Sechsten Abschnitt des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom 23. April 1996 (BGBl. I S. 623) sind in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörden im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes. Haben mehrere Landkreise und Stadtkreise ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung errichtet, ist die untere Verwaltungsbehörde zuständig, bei der das Amt besteht.
§ 2
Die Fachaufsicht führt das Regierungspräsidium Stuttgart - Landesamt für Ausbildungsförderung.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den 2. Mai 1996
Dr. Spöri
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