Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für seerechtliche Verteilungsverfahren
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für seerechtliche Verteilungsverfahren
Vom 2. April 1993 (Fn 1)
Das Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren ist gemäß § 5 Satz 3 am 1. März 1993 in Kraft getreten.
Die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 14. März 1992 hinterlegt worden.
Für den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen der Kultusminister