Hessen
    DE - Landesrecht NRW

    Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen)

    Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen)
    Vom 12. Juni 2018 (Fn 1)
    Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 28. Februar 2018 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtliche Entscheidung über die Maßnahme im Bereich der Wehranlage an der Wasserkraftanlage Humpert zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Nuhne im Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen) und im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Hessen) abgeschlossen.
    Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
    Düsseldorf, den 12. Juni 2018
    Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
    Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
    In Vertretung
    Dr. B o t t e r m a n n
    Anlagen: Anlage

    Fussnoten

    Fn 1

    GV. NRW. S. 288

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