Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen)
Vom 11. Juni 2018 (Fn 1)
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 28. Februar 2018 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen) abgeschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 11. Juni 2018
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Dr. B o t t e r m a n n
Anlagen: Anlage

Fussnoten

Fn 1

GV. NRW. S. 284

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