...assers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen
Vom 6. November 2017 (Fn 1)
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 4. Oktober / 12. Oktober 2017 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen, und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen, abgeschlossen.
Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Dr. B o t t e r m a n n
Anlagen: Anlage

Fussnoten

Fn 1

Verwaltungsvereinbarung in Kraft getreten am 12. Oktober 2017 (GV. NRW. S. 847).

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