Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät
DE - Landesrecht NRW

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät
Vom 19. November 2001 (Fn 1)

§ 1 Gegenstand

(1) Das operative Geschäft der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät mit Ausnahme des aktiven Rückversicherungsgeschäfts wird auf die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft ausgegliedert.
(2) Die Westfälische Provinzial-Feuersozietät hält die Aktien der Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft.

§ 2 Durchführung der Ausgliederung

Die Organe der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch.

§ 3 Bekanntmachung

Diese Satzung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Genehmigt.
Düsseldorf, den 19. November 2001
Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr. Siegel
Ausgefertigt.
Münster, den 20. November 2001
Schäfer Dr. Winkler de Backere

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