Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer des Landes Sachsen-Anhalt zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer des Landes Sachsen-Anhalt zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 27. März 2001 (Fn 1)
Nachdem die von dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Sachsen-Anhalt ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 18. Dezember 2000/19. März 2001 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 7 Abs. 1 am 1. April 2001 in Kraft getreten.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen