...über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 22. April 2000 (Fn 1)
Nachdem die von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 16./27. März 2000 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 2 am 1. April 2000 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 22. April 2000
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang Clement

Fussnoten

Markierungen
Leseansicht