...ehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 5. Juli 1999 (Fn 1)
Nachdem die von dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 18. Januar/16. April 1999 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag (Fn 2) gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Markierungen
Leseansicht