...gehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 25. Februar 1997 (Fn 1)
Nachdem die von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 22. Oktober/23. Dezember 1996 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. Januar 1997 in Kraft getreten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident

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