Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über eine Zahlung der Länder zum Ausgleich der finanziellen Folgen des Steuerentlastungsgesetzes 1981
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Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über eine Zahlung der Länder zum Ausgleich der finanziellen Folgen des Steuerentlastungsgesetzes 1981

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über eine Zahlung der Länder zum Ausgleich der finanziellen Folgen des Steuerentlastungsgesetzes 1981
Vom 25. Mai 1981 (Fn 1)
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 13. Mai 1981 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über eine Zahlung der Länder zum Ausgleich der finanziellen Folgen des Steuerentlastungsgesetzes 1981 zugestimmt.
Die Vereinbarung wird nachfolgend bekanntgemacht.
Düsseldorf, den 25. Mai 1981
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundesminister der Finanzen und
dem Land Baden-Württemberg vertreten durch den Finanzminister
dem Freistaat Bayern vertreten durch den Staatsminister der Finanzen
dem Land Berlin vertreten durch den Senator für Finanzen
der Freien Hansestadt Bremen vertreten durch den Senator für Finanzen
der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch den Senat
dem Land Hessen vertreten durch den Hessischen Minister der Finanzen
dem Land Niedersachsen vertreten durch den Niedersächsischen Finanzminister
dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister
dem Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den Minister der Finanzen
dem Saarland vertreten durch den Minister der Finanzen
dem Land Schleswig-Holstein vertreten durch den Finanzminister
gemäß dem im Vermittlungsausschuß am 3. Juli 1980 erzielten Ergebnis.
Da zwischen Bund und Ländern grundlegende Meinungsunterschiede über die Auslegung des Artikels 106 GG bestehen und zur Zeit eine Sachverständigenkommission mit der Vorklärung dieser verfassungsrechtlichen Fragen von den Regierungschefs von Bund und Ländern beauftragt und unter diesen Umständen im Vermittlungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 1981 eine Einigung auf eine Umsatzsteuerverteilung gemäß Artikel 106 GG nicht erreichbar ist, vereinbaren Bund und Länder folgendes:
1. Die Länder zahlen dem Bund zum Ausgleich der finanziellen Folgen des Steuerentlastungsprogramms und zur Verbesserung des Familienlastenausgleichs im Jahre 1981 1,0 Mrd. DM.
2. Bund und Länder gehen davon aus, daß im übrigen die bestehende Regelung über die Verteilung der Umsatzsteuer und über die Ergänzungszuweisungen 1981 fortgeführt wird.
3. Die Länder werden einen Betrag von 1,0 Mrd. DM jährlich auch weiterhin zahlen, bis es zu einer gesetzlichen Regelung der Umsatzsteuerverteilung kommt. Für diesen Fall gilt Nummer 2 entsprechend.
4. Der an den Bund zu zahlende Betrag ist von den Ländern wie folgt aufzubringen:
a) Berlin beteiligt sich entsprechend seiner Einwohnerzahl.
b) Der Anteil der übrigen Länder wird wie folgt ermittelt:
aa) 50 v. H. durch eine Vergleichsrechnung:
Zu diesem Zweck wird der Finanzausgleich entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern mit und ohne den - um 50 v. H. des Berlin-Anteils gekürzten - Betrag von 500 Mio. DM gerechnet und die Differenz dieser Vergleichsrechnung von den einzelnen Ländern an den Bund abgeführt (Fn 2)
bb) 50 v. H. nach der Einwohnerzahl.
5. Die Länder gehen davon aus, daß die Zahlungen an den Bund nach Nummer 4 die für den jeweiligen kommunalen Finanzausgleich maßgebende Verbundmasse mindern.
6. Die Zahlungen sind mit je einem Viertel ihres Betrages am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember fällig.
Bonn, den 16. Oktober 1980
Für die Bundesrepublik Deutschland der Bundesminister der Finanzen
gez. Hans Matthöfer
Stuttgart, den 26. Januar 1981
Für das Land Baden-Württemberg Der Finanzminister
gez. Dr. Guntram Palm
München, den 31. Januar 1981
Für den Freistaat Bayern Der Bayer. Staatsminister der Finanzen
gez. Max Streibl
Berlin, den 19. Dezember 1980
Für das Land Berlin Der Regierende Bürgermeister
gez. Stobbe
Bremen, den 21. Oktober 1980
Für Die Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Finanzen
gez. Moritz Thape Bürgermeister
Hamburg, den 11. November 1980
Für den Senat vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu den finanziellen Auswirkungen
gez. Dr. Wilhelm Nölling
Wiesbaden, den 29. Oktober 1980
Für das Land Hessen Der Hessische Minister der Finanzen
gez. Reitz
Hannover, den 27. Oktober 1980
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Der Niedersächsische Minister der Finanzen
gez. Ritz
Düsseldorf, den 18. November 1980
Für das Land Nordrhein-Westfalen Namens des Ministerpräsidenten Der Finanzminister
gez. Diether Posser
Mainz, den 9. Dezember 1980
Für Rheinland-Pfalz Namens des Ministerpräsidenten Der Minister der Finanzen
gez. Gaddum
Saarbrücken, den 13. Januar 1981
In Vertretung des saarländischen Ministers der Finanzen Der Minister des Innern
gez. Dr. Wicklmayr
Kiel, den 6. Februar 1981
Für das Land Schleswig-Holstein Der Finanzminister
gez. Titzck
Anlagen: Anlage

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