...at Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Vom 9. Oktober 2007 (Fn 1)
Nachdem die erforderliche Zustimmung der verfassungsmäßigen Organe des Landes Nordrhein-Westfalen erteilt wurde, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 13 Abs. 1 am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 9. Oktober 2007
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Fn 1

GV. NRW. S. 415

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