Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Vom 15. Mai 2007 (Fn 1)
Nachdem die vom Freistaat Sachsen ausgefertigte Ratifikationsurkunde in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt wurde, tritt der Staatsvertrag gemäß Artikel 13 Abs. 1 am 1. Juni 2007 in Kraft.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Fussnoten
GV. NRW. S. 314 |
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