Bekanntmachung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer

Bekanntmachung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer
Vom 9. Mai 1977 (Fn 1)
Dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer - Bekanntmachungen vom 21. Dezember 1976 (GV. NW. S. 472) (Fn 2) und 17. Januar 1977 (GV. NW. S. 66) (Fn 3) - die ausgefertigten Bestätigungsurkunden der Länder Rheinland-Pfalz am 17. Januar 1977, Saarland am 14. Februar 1977, Bayern am 28. Februar 1977, Baden-Württemberg am 30. März 1977 und Hamburg am 6. April 1977 zugegangen.
Nach Artikel 4 Abs. 4 des Abkommens ist der Beitritt dieser Länder zu dem Abkommen mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Urkunden wirksam geworden.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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