Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer
Vom 17. Januar 1977( Fn 1)
Bis zum Ablauf des 31. Dezember 1976 sind dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer - Bekanntmachung vom 21. Dezember 1976 (GV. NW. S. 472) (Fn 2) - die ausgefertigten Bestätigungsurkunden der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zugegangen.
Nach seinem Artikel 4 Abs. 3 ist das Abkommen damit für die genannten Länder am 1. Januar 1977 in Kraft getreten.
Der Zeitpunkt des Beitritts der übrigen Länder zu dem Abkommen nach Artikel 4 Abs. 4 des Abkommens wird gesondert bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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