Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Vom 25. Februar 2020 (Fn 1)
Nachdem am 25. Februar 2020 die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hinterlegt war, ist der Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern gemäß seines Artikels 7 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 4 für das Land Nordrhein-Westfalen am 25. Februar 2020 in Kraft getreten.
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Fn 1

Bekanntgegeben am 13. März 2020 (GV. NRW. S. 158).

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