Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Landesaufgaben durch den Kreis Unna in der Erstaufnahmeeinrichtung für asylbegehrende Ausländer im Kreis Unna
Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Landesaufgaben durch den Kreis Unna in der Erstaufnahmeeinrichtung für asylbegehrende Ausländer im Kreis Unna
Vom 10. Dezember 2019 (Fn 1)
Durch diese Vereinbarung wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2015 ersetzt.
Anlagen: Anlage
Fussnoten
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