Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Vom 21. Oktober 2019 (Fn 1)
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2019 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, 14. Januar 2020
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Anlagen: Anlage

Fussnoten

Markierungen
Leseansicht