3. DIBt-Änderungsabkommen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen)

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen)
Vom 20. März 2018 (Fn 1)
Nachdem am 2. März 2018 alle Ratifikationsurkunden bei der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hinterlegt waren, tritt das Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungs-abkommen) gemäß seiner Ziffer 2 am 1. April 2018 in Kraft.
Düsseldorf, 20. März 2018
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Fn 1

GV. NRW. S. 187.

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