Bekanntmachung zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen

Bekanntmachung zu dem deutsch-belgisch-luxemburgischen Übereinkommen über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen
Vom 19. Juli 1988 (Fn 1)
Das am 20. November 1986 unterzeichnete Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik Deutschland, dem Minister für öffentliche Arbeiten des Königreichs Belgien und dem Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Zusammenarbeit, Staatssekretär des Mittelstandes des Großherzogtums Luxemburg über die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Überwachungsnachweisen im Bauwesen ist durch Bekanntmachung vom 6. Januar 1987 (BGBl. II S. 103) veröffentlicht worden. Es ist nach seinem Artikel 14
am 20. November 1986
in Kraft getreten
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu der Vereinbarung erklärt.
Düsseldorf, den 19. Juli 1988
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Markierungen
Leseansicht