Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 12/2- Umsiedlungsfläche für Lich-Steinstraß - des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 12/2- Umsiedlungsfläche für Lich-Steinstraß - des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
Vom 8. Juni 1978 (Fn 1)
Im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern habe ich am 8. Juni 1978 gem. § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 1975 (GV. NW. S. 294) den Teilplan 12/2 - Umsiedlungsfläche für Lich-Steinstraß - des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie des Umsiedlungsstandortes mit Wirkung vom Tage der Bekanntmachung dieses Erlasses für verbindlich erklärt.
Die Abgrenzung der Fläche für den Umsiedlungsstandort, etwa im Winkel zwischen der B 55 und der B 1 (alt) sowie südlich des Gutes Wilhelmshöhe und des Hauses Mariawald gelegen, ist im einzelnen dem Originalplan i. M. 1:5000 zu entnehmen, der beim Regierungspräsidenten in Köln (Bezirksplanungsbehörde, zugleich Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses), 5000 Köln, Zeughausstr. 4-8, in den Dienststunden zur Einsichtnahme für jedermann bereitgehalten wird.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen