Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 14/1 - Grube Düren, Oberflächengestaltung - im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 14/1 - Grube Düren, Oberflächengestaltung - im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
Vom 27. September 1968 (Fn 1)
Der Teilplan 14/1 - Grube Düren, Oberflächengestaltung - im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist vom Braunkohlenausschuß am 4. Dezember 1967 aufgestellt worden. Der Originalplan hat mit dem Erläuterungstext in der Zeit vom 17. Januar bis einschließlich 16. Februar 1968 offengelegen. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich den Teilplan hinsichtlich der landwirtschaftlichen Fläche und der Erholungsfläche (einschließlich Wasserfläche) mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich.
Diese Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen