...beiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes Nr. 1/2 ,,Umsiedlungsfläche für Langweiler" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes Nr. 1/2 ,,Umsiedlungsfläche für Langweiler" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes Nr. 1/2 ,,Umsiedlungsfläche für Langweiler" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
Vom 6. Juli 1966 (Fn 1)
Der Teilplan Nr. 1/2 ,,Umsiedlungsfläche für Langweiler" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist vom Braunkohlenausschuß am 8. Juni 1964 aufgestellt worden. Der Originalplan hat mit dem Erläuterungstext in der Zeit vom 12. August 1964 bis 11. September 1964 zur Einsicht für die Beteiligten offengelegen. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle Köln.
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich den Teilplan Nr. 1/2 ,,Umsiedlungsfläche für Langweiler" hinsichtlich der Grenze der Umsiedlungsfläche mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung für verbindlich.
Diese Verbindlichkeitserklärung ergeht in Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Minister für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen

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