...s Nordrhein- Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Abbaufläche Feld Herbertskaul" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Abbaufläche Feld Herbertskaul" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Abbaufläche Feld Herbertskaul" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
Vom 26. November 1960 (Fn 1)
Unter Einbeziehung des am 30. Januar 1957 für verbindlich erklärten Teilplanes ,,Herbertskaul" (GV. NW. 1957 S. 27) (Fn 2) ist ein erweiterter Teilplan des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet mit der Bezeichnung ,,Abbaufläche Feld Herbertskaul" durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 22. Juni 1959 aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 28. Juli 1959 bis 24. August 1959 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 12. April 1960 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 3) erkläre ich den Teilplan ,,Abbaufläche Feld Herbertskaul" hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone für die Abbaufläche mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung (Fn 4) dieser Bekanntmachung für verbindlich.
Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

Markierungen
Leseansicht