Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Umsiedlungsflächen Garsdorf-Frauweiler" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Umsiedlungsflächen Garsdorf-Frauweiler" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
Vom 6. November 1959 (Fn 1)
Der Teilplan ,,Umsiedlungsflächen Garsdorf-Frauweiler" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist vom Braunkohlenausschuß aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 22. April 1958 bis 20. Mai 1958 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 16. Juli 1958 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich den Teilplan hinsichtlich der dargestellten Fläche, in die Bewohner von Garsdorf und Frauweiler umgesiedelt werden können, mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung (Fn 3) dieser Bekanntmachung für verbindlich.
Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen